Die eidgenössische Volksinitiative «Recht auf Leben» verlangte, dass das Recht auf Leben in der Schweizer Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Die Volksinitiative entstand im Rahmen der Diskussionen zur Straflosigkeit der Abtreibung, die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahre in der Schweiz stattfand. Die Initiative wurde am 30. Juli 1980 eingereicht und kam am 9. Juni 1985 zur Abstimmung. Bundesrat und Parlament empfahlen dem Stimmvolk die Ablehnung der Initiative.

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  • Die eidgenössische Volksinitiative «Recht auf Leben» verlangte, dass das Recht auf Leben in der Schweizer Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Die Volksinitiative entstand im Rahmen der Diskussionen zur Straflosigkeit der Abtreibung, die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahre in der Schweiz stattfand. Hinter der Volksinitiative stand das Initiativkomitee Recht auf Leben, ein Gremium aus kirchennahen Personen und Organisationen. Die Abtreibungsgegner wollten mit der Initiative erreichen, dass der Satz "Das Leben des Menschen beginnt mit dessen Zeugung und endet mit seinem natürlichen Tode" in der Verfassung verankert würde, was in Zukunft jede Diskussion über eine eventuelle Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs unterbinden sollte. Die Initiative wurde am 30. Juli 1980 eingereicht und kam am 9. Juni 1985 zur Abstimmung. Bundesrat und Parlament empfahlen dem Stimmvolk die Ablehnung der Initiative. (de)
  • Die eidgenössische Volksinitiative «Recht auf Leben» verlangte, dass das Recht auf Leben in der Schweizer Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Die Volksinitiative entstand im Rahmen der Diskussionen zur Straflosigkeit der Abtreibung, die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahre in der Schweiz stattfand. Hinter der Volksinitiative stand das Initiativkomitee Recht auf Leben, ein Gremium aus kirchennahen Personen und Organisationen. Die Abtreibungsgegner wollten mit der Initiative erreichen, dass der Satz "Das Leben des Menschen beginnt mit dessen Zeugung und endet mit seinem natürlichen Tode" in der Verfassung verankert würde, was in Zukunft jede Diskussion über eine eventuelle Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs unterbinden sollte. Die Initiative wurde am 30. Juli 1980 eingereicht und kam am 9. Juni 1985 zur Abstimmung. Bundesrat und Parlament empfahlen dem Stimmvolk die Ablehnung der Initiative. (de)
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  • Die eidgenössische Volksinitiative «Recht auf Leben» verlangte, dass das Recht auf Leben in der Schweizer Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Die Volksinitiative entstand im Rahmen der Diskussionen zur Straflosigkeit der Abtreibung, die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahre in der Schweiz stattfand. Die Initiative wurde am 30. Juli 1980 eingereicht und kam am 9. Juni 1985 zur Abstimmung. Bundesrat und Parlament empfahlen dem Stimmvolk die Ablehnung der Initiative. (de)
  • Die eidgenössische Volksinitiative «Recht auf Leben» verlangte, dass das Recht auf Leben in der Schweizer Bundesverfassung aufgenommen werden soll. Die Volksinitiative entstand im Rahmen der Diskussionen zur Straflosigkeit der Abtreibung, die in den 1970er und Anfang der 1980er Jahre in der Schweiz stattfand. Die Initiative wurde am 30. Juli 1980 eingereicht und kam am 9. Juni 1985 zur Abstimmung. Bundesrat und Parlament empfahlen dem Stimmvolk die Ablehnung der Initiative. (de)
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  • Eidgenössische Volksinitiative «Recht auf Leben» (de)
  • Eidgenössische Volksinitiative «Recht auf Leben» (de)
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