Die eidgenössische Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" vom 22. März 2007 hatte eine Änderung des Art. 117 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung als Gegenstand. Die Initianten der Volksinitiative wollten den Bund verpflichten, eine Einheitskasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzurichten und die Prämien nach Einkommen und Vermögen der Versicherten festzulegen. Der Volkssouverän entschied sich mit 71,2 % Nein-Stimmen sehr deutlich gegen die Idee einer sozialen Einheitskasse.

Property Value
dbo:abstract
  • Die eidgenössische Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" vom 22. März 2007 hatte eine Änderung des Art. 117 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung als Gegenstand. Die Initianten der Volksinitiative wollten den Bund verpflichten, eine Einheitskasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzurichten und die Prämien nach Einkommen und Vermögen der Versicherten festzulegen. Der Volkssouverän entschied sich mit 71,2 % Nein-Stimmen sehr deutlich gegen die Idee einer sozialen Einheitskasse. (de)
  • Die eidgenössische Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" vom 22. März 2007 hatte eine Änderung des Art. 117 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung als Gegenstand. Die Initianten der Volksinitiative wollten den Bund verpflichten, eine Einheitskasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzurichten und die Prämien nach Einkommen und Vermögen der Versicherten festzulegen. Der Volkssouverän entschied sich mit 71,2 % Nein-Stimmen sehr deutlich gegen die Idee einer sozialen Einheitskasse. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 8451707 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 151063214 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die eidgenössische Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" vom 22. März 2007 hatte eine Änderung des Art. 117 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung als Gegenstand. Die Initianten der Volksinitiative wollten den Bund verpflichten, eine Einheitskasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzurichten und die Prämien nach Einkommen und Vermögen der Versicherten festzulegen. Der Volkssouverän entschied sich mit 71,2 % Nein-Stimmen sehr deutlich gegen die Idee einer sozialen Einheitskasse. (de)
  • Die eidgenössische Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" vom 22. März 2007 hatte eine Änderung des Art. 117 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung als Gegenstand. Die Initianten der Volksinitiative wollten den Bund verpflichten, eine Einheitskasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzurichten und die Prämien nach Einkommen und Vermögen der Versicherten festzulegen. Der Volkssouverän entschied sich mit 71,2 % Nein-Stimmen sehr deutlich gegen die Idee einer sozialen Einheitskasse. (de)
rdfs:label
  • Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» (de)
  • Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of