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- Als Eichel-Rente wird umgangssprachlich eine steuerlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG bezeichnet. Die Zahlung der Beiträge wird dabei durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn ermöglicht. Die Arbeitnehmer profitieren von Steuervorteilen und genießen in bestimmten Fällen die Sicherheit, die ihnen der Pensionssicherungsverein bietet. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2016: 2.976,- € (orientiert an der BBG RV-West)) können jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in den Rentenvertrag eingezahlt werden. Weitere 1.800,- € können steuerfrei, allerdings nicht mehr sozialabgabenfrei (§ 1 Abs.1 Nr. 9 SvEV) eingezahlt werden, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde. (de)
- Als Eichel-Rente wird umgangssprachlich eine steuerlich geförderte Form der betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG bezeichnet. Die Zahlung der Beiträge wird dabei durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn ermöglicht. Die Arbeitnehmer profitieren von Steuervorteilen und genießen in bestimmten Fällen die Sicherheit, die ihnen der Pensionssicherungsverein bietet. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2016: 2.976,- € (orientiert an der BBG RV-West)) können jährlich steuer- und sozialabgabenfrei in den Rentenvertrag eingezahlt werden. Weitere 1.800,- € können steuerfrei, allerdings nicht mehr sozialabgabenfrei (§ 1 Abs.1 Nr. 9 SvEV) eingezahlt werden, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde. (de)
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