Die Medaille Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), welche am 10. Februar 1983 in einer Stufe durch den Ministerrat der DDR durch ihren Vorsitzenden Willi Stoph gestiftet wurde. Sie diente zur Würdigung hervorragender Leistungen auf folgenden Gebieten:

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  • Die Medaille Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), welche am 10. Februar 1983 in einer Stufe durch den Ministerrat der DDR durch ihren Vorsitzenden Willi Stoph gestiftet wurde. Sie diente zur Würdigung hervorragender Leistungen auf folgenden Gebieten: * für vorbildlichen Gewährleistungen des Brandschutzes, * hohe Tapferkeit bei der Brandbekämpfung beim Schutz des Lebens der Bürger der DDR, * bei der Verhinderung großer Schäden, * bedeutende Ergebnisse bei der Entwicklung des Brandschutzes in der DDR sowie * internationale Zusammenarbeit der Brandschutzorgane. Die Medaille selbst kann nur einmal an ein und dieselbe Person bzw. eines Kollektivs verliehen werden, insbesondere an Angehörige und Kollektive der Feuerwehren. Ferner auch andere Bürger und Kollektive, Einrichtungen und Bürger anderer Staaten. Die erste Verleihung des Ehrenzeichens fand anlässlich des Tages der Volkspolizei am 1. Juli 1984 statt. Neben der Medaille erhielt der Beliehene eine Urkunde sowie eine finanzielle Zuwendung, deren Höhe sich nach seinen Leistungen richtete und nicht explizit geregelt war. Bei Kollektive bis zu 10 Mitgliedern erhielt jedes Kollektivmitglied eine Urkunde nebst Medaille, bei Kollektiven über 10 Personen nur eine Medaille und eine Urkunde. Im Übrigen erhielten sonstige Einrichtungen keine finanziellen Zuwendungen. (de)
  • Die Medaille Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), welche am 10. Februar 1983 in einer Stufe durch den Ministerrat der DDR durch ihren Vorsitzenden Willi Stoph gestiftet wurde. Sie diente zur Würdigung hervorragender Leistungen auf folgenden Gebieten: * für vorbildlichen Gewährleistungen des Brandschutzes, * hohe Tapferkeit bei der Brandbekämpfung beim Schutz des Lebens der Bürger der DDR, * bei der Verhinderung großer Schäden, * bedeutende Ergebnisse bei der Entwicklung des Brandschutzes in der DDR sowie * internationale Zusammenarbeit der Brandschutzorgane. Die Medaille selbst kann nur einmal an ein und dieselbe Person bzw. eines Kollektivs verliehen werden, insbesondere an Angehörige und Kollektive der Feuerwehren. Ferner auch andere Bürger und Kollektive, Einrichtungen und Bürger anderer Staaten. Die erste Verleihung des Ehrenzeichens fand anlässlich des Tages der Volkspolizei am 1. Juli 1984 statt. Neben der Medaille erhielt der Beliehene eine Urkunde sowie eine finanzielle Zuwendung, deren Höhe sich nach seinen Leistungen richtete und nicht explizit geregelt war. Bei Kollektive bis zu 10 Mitgliedern erhielt jedes Kollektivmitglied eine Urkunde nebst Medaille, bei Kollektiven über 10 Personen nur eine Medaille und eine Urkunde. Im Übrigen erhielten sonstige Einrichtungen keine finanziellen Zuwendungen. (de)
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  • Die Medaille Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), welche am 10. Februar 1983 in einer Stufe durch den Ministerrat der DDR durch ihren Vorsitzenden Willi Stoph gestiftet wurde. Sie diente zur Würdigung hervorragender Leistungen auf folgenden Gebieten: (de)
  • Die Medaille Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz war eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), welche am 10. Februar 1983 in einer Stufe durch den Ministerrat der DDR durch ihren Vorsitzenden Willi Stoph gestiftet wurde. Sie diente zur Würdigung hervorragender Leistungen auf folgenden Gebieten: (de)
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  • Ehrenzeichen für hervorragende Leistungen im Brandschutz (de)
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