Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben ehrenamtliche Richter unterschiedliche Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen und Bayern bei in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in Personalvertretungsangelegenheiten werden sie ehrenamtliche Beisitzer genannt. In Österreich gibt es neben den Schöffen auch Geschworene.

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  • Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben ehrenamtliche Richter unterschiedliche Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen und Bayern bei in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in Personalvertretungsangelegenheiten werden sie ehrenamtliche Beisitzer genannt. In Österreich gibt es neben den Schöffen auch Geschworene. (de)
  • Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben ehrenamtliche Richter unterschiedliche Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen und Bayern bei in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in Personalvertretungsangelegenheiten werden sie ehrenamtliche Beisitzer genannt. In Österreich gibt es neben den Schöffen auch Geschworene. (de)
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  • Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben ehrenamtliche Richter unterschiedliche Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen und Bayern bei in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in Personalvertretungsangelegenheiten werden sie ehrenamtliche Beisitzer genannt. In Österreich gibt es neben den Schöffen auch Geschworene. (de)
  • Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben ehrenamtliche Richter unterschiedliche Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen und Bayern bei in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in Personalvertretungsangelegenheiten werden sie ehrenamtliche Beisitzer genannt. In Österreich gibt es neben den Schöffen auch Geschworene. (de)
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  • Ehrenamtlicher Richter (de)
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