Ehefähigkeit ist die Möglichkeit eines Verlobten, rechtswirksam die Ehe zu schließen. Sie ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Verlobte ehemündig ist.

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  • Ehefähigkeit ist die Möglichkeit eines Verlobten, rechtswirksam die Ehe zu schließen. Sie ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Verlobte ehemündig ist. (de)
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