Die Ehefreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert sie insbesondere in Art. 16 (2):"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." Im deutschen Eherecht gibt es den ähnlichen Begriff der Eheschließungsfreiheit. Mit Ehefreiheit wird in Österreich das Recht aller Bürger auf Eheschließung bezeichnet. In den USA besteht die Ehefreiheit seit dem Entscheid Loving v. Virginia im Jahr 1967.

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  • Die Ehefreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert sie insbesondere in Art. 16 (2):"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." Im deutschen Eherecht gibt es den ähnlichen Begriff der Eheschließungsfreiheit. Mit Ehefreiheit wird in Österreich das Recht aller Bürger auf Eheschließung bezeichnet. In der Schweiz war bereits in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 in Art. 54 die Ehefreiheit garantiert. In den USA besteht die Ehefreiheit seit dem Entscheid Loving v. Virginia im Jahr 1967. (de)
  • Die Ehefreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert sie insbesondere in Art. 16 (2):"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." Im deutschen Eherecht gibt es den ähnlichen Begriff der Eheschließungsfreiheit. Mit Ehefreiheit wird in Österreich das Recht aller Bürger auf Eheschließung bezeichnet. In der Schweiz war bereits in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 in Art. 54 die Ehefreiheit garantiert. In den USA besteht die Ehefreiheit seit dem Entscheid Loving v. Virginia im Jahr 1967. (de)
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  • Die Ehefreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert sie insbesondere in Art. 16 (2):"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." Im deutschen Eherecht gibt es den ähnlichen Begriff der Eheschließungsfreiheit. Mit Ehefreiheit wird in Österreich das Recht aller Bürger auf Eheschließung bezeichnet. In den USA besteht die Ehefreiheit seit dem Entscheid Loving v. Virginia im Jahr 1967. (de)
  • Die Ehefreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte definiert sie insbesondere in Art. 16 (2):"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." Im deutschen Eherecht gibt es den ähnlichen Begriff der Eheschließungsfreiheit. Mit Ehefreiheit wird in Österreich das Recht aller Bürger auf Eheschließung bezeichnet. In den USA besteht die Ehefreiheit seit dem Entscheid Loving v. Virginia im Jahr 1967. (de)
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  • Ehefreiheit (de)
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