Ein Ehebandverteidiger (lat.: defensor vinculi) ist ein Anwalt im kirchlichen Eheprozess nach katholischem Kirchenrecht, der als „Verteidiger“ oder „Hüter“ des beklagten Ehebandes auftritt. Er vertritt nicht die Prozessparteien, sondern die Interessen der in Frage stehenden Ehe. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, in Ehenichtigkeits- und Eheauflösungsverfahren Gründe zu finden, die für den Bestand beziehungsweise die Erhaltung des Ehebandes sprechen.

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  • Ein Ehebandverteidiger (lat.: defensor vinculi) ist ein Anwalt im kirchlichen Eheprozess nach katholischem Kirchenrecht, der als „Verteidiger“ oder „Hüter“ des beklagten Ehebandes auftritt. Er vertritt nicht die Prozessparteien, sondern die Interessen der in Frage stehenden Ehe. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, in Ehenichtigkeits- und Eheauflösungsverfahren Gründe zu finden, die für den Bestand beziehungsweise die Erhaltung des Ehebandes sprechen. Der Ehebandverteidiger ist wie die beiden Gatten Partei im Eheprozess und streitet für das Eheband. Er kann zusätzliche Beweiserhebungen beantragen und an der Vernehmung von Zeugen teilnehmen. Zum Abschluss des Verfahrens fasst er seine Bewertung der Sache in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen, die den beteiligten Ehegatten vorgelegt wird und der sie widersprechen können. Das Gericht entscheidet unabhängig vom Ehebandverteidiger und muss seinen Einschätzungen nicht folgen. (de)
  • Ein Ehebandverteidiger (lat.: defensor vinculi) ist ein Anwalt im kirchlichen Eheprozess nach katholischem Kirchenrecht, der als „Verteidiger“ oder „Hüter“ des beklagten Ehebandes auftritt. Er vertritt nicht die Prozessparteien, sondern die Interessen der in Frage stehenden Ehe. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, in Ehenichtigkeits- und Eheauflösungsverfahren Gründe zu finden, die für den Bestand beziehungsweise die Erhaltung des Ehebandes sprechen. Der Ehebandverteidiger ist wie die beiden Gatten Partei im Eheprozess und streitet für das Eheband. Er kann zusätzliche Beweiserhebungen beantragen und an der Vernehmung von Zeugen teilnehmen. Zum Abschluss des Verfahrens fasst er seine Bewertung der Sache in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen, die den beteiligten Ehegatten vorgelegt wird und der sie widersprechen können. Das Gericht entscheidet unabhängig vom Ehebandverteidiger und muss seinen Einschätzungen nicht folgen. (de)
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  • Ein Ehebandverteidiger (lat.: defensor vinculi) ist ein Anwalt im kirchlichen Eheprozess nach katholischem Kirchenrecht, der als „Verteidiger“ oder „Hüter“ des beklagten Ehebandes auftritt. Er vertritt nicht die Prozessparteien, sondern die Interessen der in Frage stehenden Ehe. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, in Ehenichtigkeits- und Eheauflösungsverfahren Gründe zu finden, die für den Bestand beziehungsweise die Erhaltung des Ehebandes sprechen. (de)
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