Die Eingehung der Ehe (japanisch 結婚, kekkon, oder 婚姻, kon’in) war in Japan historisch immer ein Bund, der das Fortbestehen der Familie (Linie), d. h. die Erzeugung von Stammhaltern, sicherstellen sollte. Das individuelle Bedürfnis der Heiratenden spielte dabei eine nachgeordnete Rolle. Daher war und ist auch die Scheidung (離婚, rikon) dieses Bündnisses, das im Wesentlichen einen Vertrag zum gegenseitigen Nutzen von Familien darstellt, vergleichsweise leicht möglich und häufig. Die Vorstellung, dass die Ehe eine gottgewollte Institution sei, ist der japanischen Tradition vollkommen fremd. Staatlicherseits bestand vor 1898 kaum Interesse in die Formalien einzugreifen. Seit Mitte der 1960er Jahre hat sich die freie Partnerwahl als Norm durchgesetzt.

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  • Die Eingehung der Ehe (japanisch 結婚, kekkon, oder 婚姻, kon’in) war in Japan historisch immer ein Bund, der das Fortbestehen der Familie (Linie), d. h. die Erzeugung von Stammhaltern, sicherstellen sollte. Das individuelle Bedürfnis der Heiratenden spielte dabei eine nachgeordnete Rolle. Daher war und ist auch die Scheidung (離婚, rikon) dieses Bündnisses, das im Wesentlichen einen Vertrag zum gegenseitigen Nutzen von Familien darstellt, vergleichsweise leicht möglich und häufig. Die Vorstellung, dass die Ehe eine gottgewollte Institution sei, ist der japanischen Tradition vollkommen fremd. Staatlicherseits bestand vor 1898 kaum Interesse in die Formalien einzugreifen. Seit Mitte der 1960er Jahre hat sich die freie Partnerwahl als Norm durchgesetzt. (de)
  • Die Eingehung der Ehe (japanisch 結婚, kekkon, oder 婚姻, kon’in) war in Japan historisch immer ein Bund, der das Fortbestehen der Familie (Linie), d. h. die Erzeugung von Stammhaltern, sicherstellen sollte. Das individuelle Bedürfnis der Heiratenden spielte dabei eine nachgeordnete Rolle. Daher war und ist auch die Scheidung (離婚, rikon) dieses Bündnisses, das im Wesentlichen einen Vertrag zum gegenseitigen Nutzen von Familien darstellt, vergleichsweise leicht möglich und häufig. Die Vorstellung, dass die Ehe eine gottgewollte Institution sei, ist der japanischen Tradition vollkommen fremd. Staatlicherseits bestand vor 1898 kaum Interesse in die Formalien einzugreifen. Seit Mitte der 1960er Jahre hat sich die freie Partnerwahl als Norm durchgesetzt. (de)
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  • Die Eingehung der Ehe (japanisch 結婚, kekkon, oder 婚姻, kon’in) war in Japan historisch immer ein Bund, der das Fortbestehen der Familie (Linie), d. h. die Erzeugung von Stammhaltern, sicherstellen sollte. Das individuelle Bedürfnis der Heiratenden spielte dabei eine nachgeordnete Rolle. Daher war und ist auch die Scheidung (離婚, rikon) dieses Bündnisses, das im Wesentlichen einen Vertrag zum gegenseitigen Nutzen von Familien darstellt, vergleichsweise leicht möglich und häufig. Die Vorstellung, dass die Ehe eine gottgewollte Institution sei, ist der japanischen Tradition vollkommen fremd. Staatlicherseits bestand vor 1898 kaum Interesse in die Formalien einzugreifen. Seit Mitte der 1960er Jahre hat sich die freie Partnerwahl als Norm durchgesetzt. (de)
  • Die Eingehung der Ehe (japanisch 結婚, kekkon, oder 婚姻, kon’in) war in Japan historisch immer ein Bund, der das Fortbestehen der Familie (Linie), d. h. die Erzeugung von Stammhaltern, sicherstellen sollte. Das individuelle Bedürfnis der Heiratenden spielte dabei eine nachgeordnete Rolle. Daher war und ist auch die Scheidung (離婚, rikon) dieses Bündnisses, das im Wesentlichen einen Vertrag zum gegenseitigen Nutzen von Familien darstellt, vergleichsweise leicht möglich und häufig. Die Vorstellung, dass die Ehe eine gottgewollte Institution sei, ist der japanischen Tradition vollkommen fremd. Staatlicherseits bestand vor 1898 kaum Interesse in die Formalien einzugreifen. Seit Mitte der 1960er Jahre hat sich die freie Partnerwahl als Norm durchgesetzt. (de)
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  • Ehe und Scheidung in Japan (de)
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