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- Das Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union (englisch Referendum on the UK’s membership of the European Union), auch als „EU-Referendum“ oder „Brexit-Referendum“ bezeichnet, fand am 23. Juni 2016 statt. Wahlberechtigt waren etwa 46,5 Millionen Bürger des Vereinigten Königreichs, Irlands und des Commonwealth, sofern sie in Großbritannien, Nordirland oder Gibraltar leben. Die Wahlbeteiligung betrug 72,2 %. Für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) stimmten 51,9 % der Wähler, für einen Verbleib in der Europäischen Union stimmten 48,1 %. Das Referendum ist nicht bindend. Vor einem möglichen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs muss die Regierung dem Europäischen Rat die Absicht auszutreten mitteilen. Anschließend haben die Regierung und der Europäische Rat zwei Jahre Zeit, ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts auszuhandeln, welches der Europäische Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit beschließen müsste. Wenn das Abkommen nach zwei Jahren noch nicht ausverhandelt ist, können durch einstimmigen Beschluss des Rates diese Verhandlungen zum Abkommen verlängert werden. (de)
- Das Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union (englisch Referendum on the UK’s membership of the European Union), auch als „EU-Referendum“ oder „Brexit-Referendum“ bezeichnet, fand am 23. Juni 2016 statt. Wahlberechtigt waren etwa 46,5 Millionen Bürger des Vereinigten Königreichs, Irlands und des Commonwealth, sofern sie in Großbritannien, Nordirland oder Gibraltar leben. Die Wahlbeteiligung betrug 72,2 %. Für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) stimmten 51,9 % der Wähler, für einen Verbleib in der Europäischen Union stimmten 48,1 %. Das Referendum ist nicht bindend. Vor einem möglichen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs muss die Regierung dem Europäischen Rat die Absicht auszutreten mitteilen. Anschließend haben die Regierung und der Europäische Rat zwei Jahre Zeit, ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts auszuhandeln, welches der Europäische Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit beschließen müsste. Wenn das Abkommen nach zwei Jahren noch nicht ausverhandelt ist, können durch einstimmigen Beschluss des Rates diese Verhandlungen zum Abkommen verlängert werden. (de)
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