Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegenseitig erstmals zu den EU-Konvergenzkriterien (zumeist Maastricht-Kriterien genannt) verpflichtet. Diese Kriterien bestehen aus fiskalischen und monetären Vorgabewerten. Hierbei handelt es sich um folgende Kriterien:

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  • Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegenseitig erstmals zu den EU-Konvergenzkriterien (zumeist Maastricht-Kriterien genannt) verpflichtet. Diese Kriterien bestehen aus fiskalischen und monetären Vorgabewerten. Die Kriterien haben das vorrangige Ziel, in der EU und insbesondere in der entstehenden Eurozone eine Harmonisierung der Leistungsfähigkeiten der einzelnen nationalen Wirtschaftsräume in der EU zu fördern und damit auch eine grundsätzliche wirtschaftliche Stabilität und Solidität der EU zu bezwecken. Heute befindet sich die Mehrzahl der Konvergenzkriterien in Art. 126 und Art. 140 AEU-Vertrag. Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts gelten einige der Kriterien auch nach dem Beitritt zur Währungsunion weiter. Die Regelungen hierfür sind in Art. 126 AEU-Vertrag festgehalten. Hierbei handelt es sich um folgende Kriterien: * Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. * Finanzlage der öffentlichen Hand: (Art. 126 AEU-Vertrag) * Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts betragen * Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen * Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen; bei größeren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren. * Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Unter Ökonomen ist es höchst umstritten, inwiefern die Konvergenzkriterien tatsächlich geeignet sind, um den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Euroländer zu gewährleisten. So nimmt die Theorie optimaler Währungsräume noch weitere Kriterien, etwa die Intensität des Handels zwischen den verschiedenen Staaten in den Blick. Kritisiert wird auch, dass die Konvergenzkriterien ausschließlich auf Stabilität abzielen und keinerlei gemeinschaftliche Konjunkturpolitik vorsehen. Vor dem Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion Anfang 1999 war umstritten, wie eng die Konvergenzkriterien auszulegen seien, da bei der Festlegung des Vertragstextes nicht alle Mitgliedstaaten die Kriterien erfüllten. Insbesondere die Teilnahme von Griechenland und Italien war zunächst unsicher. Letztlich wurden die Kriterien jedoch von allen Mitgliedstaaten, die dies wollten, scheinbar erfüllt. Wie sich später herausstellte, hatte Griechenland jedoch falsche Zahlen übermittelt. Großbritannien und Dänemark nehmen aufgrund einer Ausnahmeregelung nicht an der Währungsunion teil; Schweden beschloss nach einem ablehnenden Referendum über die Euro-Einführung, eines der Konvergenzkriterien, nämlich die Wechselkursstabilität, gezielt zu verletzen, um seiner vertraglichen Verpflichtung zur Euro-Einführung nicht nachkommen zu müssen. Von den seit der EU-Erweiterung 2004 beigetretenen Staaten erfüllen die Konvergenzkriterien bislang nur Malta, Zypern, Slowenien, die Slowakei und Estland, die alle seitdem auch den Euro eingeführt haben. Die übrigen Staaten streben eine Annäherung an die Konvergenzkriterien an. (de)
  • Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegenseitig erstmals zu den EU-Konvergenzkriterien (zumeist Maastricht-Kriterien genannt) verpflichtet. Diese Kriterien bestehen aus fiskalischen und monetären Vorgabewerten. Die Kriterien haben das vorrangige Ziel, in der EU und insbesondere in der entstehenden Eurozone eine Harmonisierung der Leistungsfähigkeiten der einzelnen nationalen Wirtschaftsräume in der EU zu fördern und damit auch eine grundsätzliche wirtschaftliche Stabilität und Solidität der EU zu bezwecken. Heute befindet sich die Mehrzahl der Konvergenzkriterien in Art. 126 und Art. 140 AEU-Vertrag. Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts gelten einige der Kriterien auch nach dem Beitritt zur Währungsunion weiter. Die Regelungen hierfür sind in Art. 126 AEU-Vertrag festgehalten. Hierbei handelt es sich um folgende Kriterien: * Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. * Finanzlage der öffentlichen Hand: (Art. 126 AEU-Vertrag) * Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts betragen * Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen * Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen; bei größeren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren. * Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen. Unter Ökonomen ist es höchst umstritten, inwiefern die Konvergenzkriterien tatsächlich geeignet sind, um den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Euroländer zu gewährleisten. So nimmt die Theorie optimaler Währungsräume noch weitere Kriterien, etwa die Intensität des Handels zwischen den verschiedenen Staaten in den Blick. Kritisiert wird auch, dass die Konvergenzkriterien ausschließlich auf Stabilität abzielen und keinerlei gemeinschaftliche Konjunkturpolitik vorsehen. Vor dem Inkrafttreten der Europäischen Währungsunion Anfang 1999 war umstritten, wie eng die Konvergenzkriterien auszulegen seien, da bei der Festlegung des Vertragstextes nicht alle Mitgliedstaaten die Kriterien erfüllten. Insbesondere die Teilnahme von Griechenland und Italien war zunächst unsicher. Letztlich wurden die Kriterien jedoch von allen Mitgliedstaaten, die dies wollten, scheinbar erfüllt. Wie sich später herausstellte, hatte Griechenland jedoch falsche Zahlen übermittelt. Großbritannien und Dänemark nehmen aufgrund einer Ausnahmeregelung nicht an der Währungsunion teil; Schweden beschloss nach einem ablehnenden Referendum über die Euro-Einführung, eines der Konvergenzkriterien, nämlich die Wechselkursstabilität, gezielt zu verletzen, um seiner vertraglichen Verpflichtung zur Euro-Einführung nicht nachkommen zu müssen. Von den seit der EU-Erweiterung 2004 beigetretenen Staaten erfüllen die Konvergenzkriterien bislang nur Malta, Zypern, Slowenien, die Slowakei und Estland, die alle seitdem auch den Euro eingeführt haben. Die übrigen Staaten streben eine Annäherung an die Konvergenzkriterien an. (de)
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  • Die EU-Mitgliedstaaten haben sich 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegenseitig erstmals zu den EU-Konvergenzkriterien (zumeist Maastricht-Kriterien genannt) verpflichtet. Diese Kriterien bestehen aus fiskalischen und monetären Vorgabewerten. Hierbei handelt es sich um folgende Kriterien: (de)
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