Der Départementrat (französisch conseil départemental) ist das oberste gewählte Kollegialorgan eines französischen Départements. Bis 2015 hieß das Gremium Generalrat (Conseil général; deutsch etwa „allgemeiner Rat“).

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  • Der Départementrat (französisch conseil départemental) ist das oberste gewählte Kollegialorgan eines französischen Départements. Bis 2015 hieß das Gremium Generalrat (Conseil général; deutsch etwa „allgemeiner Rat“). Durch die Dezentralisierungsgesetze von 1982 wurde die Stellung des Generalrates gegenüber dem von der Regierung ernannten Präfekten gestärkt. Insbesondere wurde die Exekutive des Départements seither vom Präsidenten des Generalrats (französisch président du conseil général) geleitet, der vom Generalrat gewählt wird. Die Mitglieder des Generalrates, die Generalräte (französisch conseillers généraux), wurden in direkter Wahl auf sechs Jahre gewählt. Dabei wurde alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Als Wahlbezirke dienten dabei die Kantone, daher wurden diese Wahlen Kantonalwahlen (französisch élections cantonales) genannt. Erstmals für die Wahlen am 22. und 29. März 2015 wurden die bisherigen Generalräte durch die Departementräte ersetzt und das Wahlsystem verändert. Die Neuerung war im Zuge der Reform der Gebietskörperschaften mit der Reduzierung der Zahl der Regionen, der Schaffung von Metropolen und neuen Kommunalverbünden notwendig geworden. Die Reform trägt dabei den demographischen Entwicklungen Rechnung und sorgt für eine effektivere Verwaltung des Gebiets. Zudem beseitigt sie die teilweise großen Disparitäten in den Kantonen, die zu einer ungleichen Repräsentation des Wahlvolkes geführt hatten (de)
  • Der Départementrat (französisch conseil départemental) ist das oberste gewählte Kollegialorgan eines französischen Départements. Bis 2015 hieß das Gremium Generalrat (Conseil général; deutsch etwa „allgemeiner Rat“). Durch die Dezentralisierungsgesetze von 1982 wurde die Stellung des Generalrates gegenüber dem von der Regierung ernannten Präfekten gestärkt. Insbesondere wurde die Exekutive des Départements seither vom Präsidenten des Generalrats (französisch président du conseil général) geleitet, der vom Generalrat gewählt wird. Die Mitglieder des Generalrates, die Generalräte (französisch conseillers généraux), wurden in direkter Wahl auf sechs Jahre gewählt. Dabei wurde alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Als Wahlbezirke dienten dabei die Kantone, daher wurden diese Wahlen Kantonalwahlen (französisch élections cantonales) genannt. Erstmals für die Wahlen am 22. und 29. März 2015 wurden die bisherigen Generalräte durch die Departementräte ersetzt und das Wahlsystem verändert. Die Neuerung war im Zuge der Reform der Gebietskörperschaften mit der Reduzierung der Zahl der Regionen, der Schaffung von Metropolen und neuen Kommunalverbünden notwendig geworden. Die Reform trägt dabei den demographischen Entwicklungen Rechnung und sorgt für eine effektivere Verwaltung des Gebiets. Zudem beseitigt sie die teilweise großen Disparitäten in den Kantonen, die zu einer ungleichen Repräsentation des Wahlvolkes geführt hatten (de)
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