Als Dybos Gesetz bezeichnet man in der historischen Sprachwissenschaft die Kürzung eines Langvokals unmittelbar vor l oder r, wenn die Folgesilbe den Akzent trägt. Das nach seinem Entdecker Vladimir Antonovič Dybo benannte Lautgesetz ist in den Italischen und Slawischen Sprachen wirksam; ausschlaggebend sind dabei die Betonungsregeln des Urindogermanischen. Betroffen sind auch solche Vokale, die erst in Folge des Schwundes eines sogenannten Laryngals gelängt wurden, dagegen nicht solche, die durch Vokalisierung eines auf einen silbischen Resonanten folgenden Laryngals entstanden sind (lat. clārus ‚hell‘ *kl̥h₂-ró-).

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  • Als Dybos Gesetz bezeichnet man in der historischen Sprachwissenschaft die Kürzung eines Langvokals unmittelbar vor l oder r, wenn die Folgesilbe den Akzent trägt. Das nach seinem Entdecker Vladimir Antonovič Dybo benannte Lautgesetz ist in den Italischen und Slawischen Sprachen wirksam; ausschlaggebend sind dabei die Betonungsregeln des Urindogermanischen. Betroffen sind auch solche Vokale, die erst in Folge des Schwundes eines sogenannten Laryngals gelängt wurden, dagegen nicht solche, die durch Vokalisierung eines auf einen silbischen Resonanten folgenden Laryngals entstanden sind (lat. clārus ‚hell‘ *kl̥h₂-ró-). Beispiel: Lat. vĭr ‚Mann‘ = umbr. ueiro [u̯erɒ] < *wirós < uridg. *wih-ró-s > aind. vīráḥ ‚Mann, Held‘. Mögliche Gegenbeispiele sind etwa lat. fūlīgō ‚Ruß‘, das als Weiterbildung zu ai. dhūlī́- ‚Rauch‘ gilt oder lat. pūrus ‚rein‘, das als *puh-ró- interpretiert wird (Pokorny, p. 827). (de)
  • Als Dybos Gesetz bezeichnet man in der historischen Sprachwissenschaft die Kürzung eines Langvokals unmittelbar vor l oder r, wenn die Folgesilbe den Akzent trägt. Das nach seinem Entdecker Vladimir Antonovič Dybo benannte Lautgesetz ist in den Italischen und Slawischen Sprachen wirksam; ausschlaggebend sind dabei die Betonungsregeln des Urindogermanischen. Betroffen sind auch solche Vokale, die erst in Folge des Schwundes eines sogenannten Laryngals gelängt wurden, dagegen nicht solche, die durch Vokalisierung eines auf einen silbischen Resonanten folgenden Laryngals entstanden sind (lat. clārus ‚hell‘ *kl̥h₂-ró-). Beispiel: Lat. vĭr ‚Mann‘ = umbr. ueiro [u̯erɒ] < *wirós < uridg. *wih-ró-s > aind. vīráḥ ‚Mann, Held‘. Mögliche Gegenbeispiele sind etwa lat. fūlīgō ‚Ruß‘, das als Weiterbildung zu ai. dhūlī́- ‚Rauch‘ gilt oder lat. pūrus ‚rein‘, das als *puh-ró- interpretiert wird (Pokorny, p. 827). (de)
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  • Als Dybos Gesetz bezeichnet man in der historischen Sprachwissenschaft die Kürzung eines Langvokals unmittelbar vor l oder r, wenn die Folgesilbe den Akzent trägt. Das nach seinem Entdecker Vladimir Antonovič Dybo benannte Lautgesetz ist in den Italischen und Slawischen Sprachen wirksam; ausschlaggebend sind dabei die Betonungsregeln des Urindogermanischen. Betroffen sind auch solche Vokale, die erst in Folge des Schwundes eines sogenannten Laryngals gelängt wurden, dagegen nicht solche, die durch Vokalisierung eines auf einen silbischen Resonanten folgenden Laryngals entstanden sind (lat. clārus ‚hell‘ *kl̥h₂-ró-). (de)
  • Als Dybos Gesetz bezeichnet man in der historischen Sprachwissenschaft die Kürzung eines Langvokals unmittelbar vor l oder r, wenn die Folgesilbe den Akzent trägt. Das nach seinem Entdecker Vladimir Antonovič Dybo benannte Lautgesetz ist in den Italischen und Slawischen Sprachen wirksam; ausschlaggebend sind dabei die Betonungsregeln des Urindogermanischen. Betroffen sind auch solche Vokale, die erst in Folge des Schwundes eines sogenannten Laryngals gelängt wurden, dagegen nicht solche, die durch Vokalisierung eines auf einen silbischen Resonanten folgenden Laryngals entstanden sind (lat. clārus ‚hell‘ *kl̥h₂-ró-). (de)
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  • Dybos Gesetz (de)
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