Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein Instrument der Strafverfolgung, des -vollzuges sowie der Gefahrenabwehr. Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil in Deutschland das Grundrecht des Art. 13 Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung und in Österreich Art. 9 des Staatsgrundgesetzes über die Unverletzlichkeit des Hausrechts berührt werden.

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  • Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein Instrument der Strafverfolgung, des -vollzuges sowie der Gefahrenabwehr. Die Durchsuchung von Personen ist abzugrenzen von der Untersuchung von Personen; bei der Durchsuchung werden die Kleidung der Person sowie die Körperoberfläche und die problemlos zugänglichen Körperöffnungen abgesucht (z. B. Mund, Nase und Ohren). Eine Untersuchung hingegen bezieht sich auf das Körperinnere (Mageninhalt o. Ä.) sowie den Genitalbereich. Eine Untersuchung ist im Vergleich zur Durchsuchung nur unter stark eingeschränkten Voraussetzungen möglich, da sie deutlich stärker in die Rechte des Betroffenen eingreift. Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil in Deutschland das Grundrecht des Art. 13 Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung und in Österreich Art. 9 des Staatsgrundgesetzes über die Unverletzlichkeit des Hausrechts berührt werden. (de)
  • Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein Instrument der Strafverfolgung, des -vollzuges sowie der Gefahrenabwehr. Die Durchsuchung von Personen ist abzugrenzen von der Untersuchung von Personen; bei der Durchsuchung werden die Kleidung der Person sowie die Körperoberfläche und die problemlos zugänglichen Körperöffnungen abgesucht (z. B. Mund, Nase und Ohren). Eine Untersuchung hingegen bezieht sich auf das Körperinnere (Mageninhalt o. Ä.) sowie den Genitalbereich. Eine Untersuchung ist im Vergleich zur Durchsuchung nur unter stark eingeschränkten Voraussetzungen möglich, da sie deutlich stärker in die Rechte des Betroffenen eingreift. Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil in Deutschland das Grundrecht des Art. 13 Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung und in Österreich Art. 9 des Staatsgrundgesetzes über die Unverletzlichkeit des Hausrechts berührt werden. (de)
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  • Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein Instrument der Strafverfolgung, des -vollzuges sowie der Gefahrenabwehr. Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil in Deutschland das Grundrecht des Art. 13 Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung und in Österreich Art. 9 des Staatsgrundgesetzes über die Unverletzlichkeit des Hausrechts berührt werden. (de)
  • Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen. Sie ist ein Instrument der Strafverfolgung, des -vollzuges sowie der Gefahrenabwehr. Bei der Hausdurchsuchung greifen besondere Vorschriften, insbesondere weil in Deutschland das Grundrecht des Art. 13 Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung und in Österreich Art. 9 des Staatsgrundgesetzes über die Unverletzlichkeit des Hausrechts berührt werden. (de)
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  • Durchsuchung (Recht) (de)
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