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- Als Dschafariya (arabisch جعفرية, DMG ǧaʿfarīya) bezeichnet man die Anhänger der dschafaritischen Rechtsschule (Madhhab) der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abū ʿAbd Allāh Dschaʿfar ibn Muhammad as-Sādiq († 765) gegründet wurde. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam und diejenige, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen. Zum Teil wird sie auch als die fünfte große Rechtsschule des Islam bezeichnet und wird vor allem von den Schiiten vertreten. Die dschafaritische Rechtsschule wurde zwar 1959 von der al-Azhar-Universität (Kairo) und nochmals in der Botschaft aus Amman (2004) genauso anerkannt wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen, aber weite Teile der Sunniten erkennen die Autorität der Rechtsschule nicht an. Die neuzeitliche Strömung der Wahhabiten, welche als Sondergruppe die Rechtsschule der Hanbaliya vereinnahmt haben, lehnen den Glauben ihrer Anhänger (wie auch alle anderen Formen des schiitischen Islams) sogar als nicht orthodox ab. (de)
- Als Dschafariya (arabisch جعفرية, DMG ǧaʿfarīya) bezeichnet man die Anhänger der dschafaritischen Rechtsschule (Madhhab) der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abū ʿAbd Allāh Dschaʿfar ibn Muhammad as-Sādiq († 765) gegründet wurde. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam und diejenige, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen. Zum Teil wird sie auch als die fünfte große Rechtsschule des Islam bezeichnet und wird vor allem von den Schiiten vertreten. Die dschafaritische Rechtsschule wurde zwar 1959 von der al-Azhar-Universität (Kairo) und nochmals in der Botschaft aus Amman (2004) genauso anerkannt wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen, aber weite Teile der Sunniten erkennen die Autorität der Rechtsschule nicht an. Die neuzeitliche Strömung der Wahhabiten, welche als Sondergruppe die Rechtsschule der Hanbaliya vereinnahmt haben, lehnen den Glauben ihrer Anhänger (wie auch alle anderen Formen des schiitischen Islams) sogar als nicht orthodox ab. (de)
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- Als Dschafariya (arabisch جعفرية, DMG ǧaʿfarīya) bezeichnet man die Anhänger der dschafaritischen Rechtsschule (Madhhab) der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abū ʿAbd Allāh Dschaʿfar ibn Muhammad as-Sādiq († 765) gegründet wurde. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam und diejenige, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen. Zum Teil wird sie auch als die fünfte große Rechtsschule des Islam bezeichnet und wird vor allem von den Schiiten vertreten. (de)
- Als Dschafariya (arabisch جعفرية, DMG ǧaʿfarīya) bezeichnet man die Anhänger der dschafaritischen Rechtsschule (Madhhab) der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abū ʿAbd Allāh Dschaʿfar ibn Muhammad as-Sādiq († 765) gegründet wurde. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam und diejenige, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen. Zum Teil wird sie auch als die fünfte große Rechtsschule des Islam bezeichnet und wird vor allem von den Schiiten vertreten. (de)
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- Dschafariten (de)
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