Mit der Apostolischen Konstitution Divinae Consortium Naturae vom 15. August 1971 wurde, durch Papst Paul VI. die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils hinsichtlich des Ritus der Firmung umgesetzt. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erarbeitete auf der Grundlage des Konzildokumentes „Sacrosanctum Concilium“ eine neue Ordnung. Diese Konstitution ist die Approbation der neuen liturgischen Ordnung der Firmung und enthält die geltende Festlegung der wesentlichen Elemente der Firmspendung. Diese wurden im Codex Iuris Canonici (CIC, zu deutsch: Codex des kanonischen Rechts) Nr. 879 – 896 verankert und ebenfalls im „Ordo Confirmationis“ (Ordnung für die Feier der Firmung) abgedruckt. Nach einer Übergangsphase bis zum Ende des Jahres 1972 durfte die Firmungsfei

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  • Mit der Apostolischen Konstitution Divinae Consortium Naturae vom 15. August 1971 wurde, durch Papst Paul VI. die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils hinsichtlich des Ritus der Firmung umgesetzt. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erarbeitete auf der Grundlage des Konzildokumentes „Sacrosanctum Concilium“ eine neue Ordnung. Diese Konstitution ist die Approbation der neuen liturgischen Ordnung der Firmung und enthält die geltende Festlegung der wesentlichen Elemente der Firmspendung. Diese wurden im Codex Iuris Canonici (CIC, zu deutsch: Codex des kanonischen Rechts) Nr. 879 – 896 verankert und ebenfalls im „Ordo Confirmationis“ (Ordnung für die Feier der Firmung) abgedruckt. Nach einer Übergangsphase bis zum Ende des Jahres 1972 durfte die Firmungsfeier weiterhin im alten Ritus angewandt werden. Abschließend wurde festgelegt, dass diese Konstitution für den neuen Ritus der Firmung, ab dem 1. Januar 1973 für die gesamte lateinische Kirche verbindlich sei. (de)
  • Mit der Apostolischen Konstitution Divinae Consortium Naturae vom 15. August 1971 wurde, durch Papst Paul VI. die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils hinsichtlich des Ritus der Firmung umgesetzt. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erarbeitete auf der Grundlage des Konzildokumentes „Sacrosanctum Concilium“ eine neue Ordnung. Diese Konstitution ist die Approbation der neuen liturgischen Ordnung der Firmung und enthält die geltende Festlegung der wesentlichen Elemente der Firmspendung. Diese wurden im Codex Iuris Canonici (CIC, zu deutsch: Codex des kanonischen Rechts) Nr. 879 – 896 verankert und ebenfalls im „Ordo Confirmationis“ (Ordnung für die Feier der Firmung) abgedruckt. Nach einer Übergangsphase bis zum Ende des Jahres 1972 durfte die Firmungsfeier weiterhin im alten Ritus angewandt werden. Abschließend wurde festgelegt, dass diese Konstitution für den neuen Ritus der Firmung, ab dem 1. Januar 1973 für die gesamte lateinische Kirche verbindlich sei. (de)
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  • Mit der Apostolischen Konstitution Divinae Consortium Naturae vom 15. August 1971 wurde, durch Papst Paul VI. die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils hinsichtlich des Ritus der Firmung umgesetzt. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erarbeitete auf der Grundlage des Konzildokumentes „Sacrosanctum Concilium“ eine neue Ordnung. Diese Konstitution ist die Approbation der neuen liturgischen Ordnung der Firmung und enthält die geltende Festlegung der wesentlichen Elemente der Firmspendung. Diese wurden im Codex Iuris Canonici (CIC, zu deutsch: Codex des kanonischen Rechts) Nr. 879 – 896 verankert und ebenfalls im „Ordo Confirmationis“ (Ordnung für die Feier der Firmung) abgedruckt. Nach einer Übergangsphase bis zum Ende des Jahres 1972 durfte die Firmungsfei (de)
  • Mit der Apostolischen Konstitution Divinae Consortium Naturae vom 15. August 1971 wurde, durch Papst Paul VI. die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils hinsichtlich des Ritus der Firmung umgesetzt. Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erarbeitete auf der Grundlage des Konzildokumentes „Sacrosanctum Concilium“ eine neue Ordnung. Diese Konstitution ist die Approbation der neuen liturgischen Ordnung der Firmung und enthält die geltende Festlegung der wesentlichen Elemente der Firmspendung. Diese wurden im Codex Iuris Canonici (CIC, zu deutsch: Codex des kanonischen Rechts) Nr. 879 – 896 verankert und ebenfalls im „Ordo Confirmationis“ (Ordnung für die Feier der Firmung) abgedruckt. Nach einer Übergangsphase bis zum Ende des Jahres 1972 durfte die Firmungsfei (de)
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  • Divinae Consortium Naturae (de)
  • Divinae Consortium Naturae (de)
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