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- Direkte Steuern gibt es mit Ausnahme des Zehnten erst seit rund zweihundert Jahren. Sie setzen eine hochentwickelte und arbeitsteilige Wirtschaft voraus. Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) identisch, d. h. eine Übertragung der Steuer auf Dritte ist nicht direkt möglich, kann aber durch Überwälzung weitergegeben werden. Die direkten Steuern werden unmittelbar bei dem Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Abgeltungsteuer) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Jagdsteuer). (de)
- Direkte Steuern gibt es mit Ausnahme des Zehnten erst seit rund zweihundert Jahren. Sie setzen eine hochentwickelte und arbeitsteilige Wirtschaft voraus. Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) identisch, d. h. eine Übertragung der Steuer auf Dritte ist nicht direkt möglich, kann aber durch Überwälzung weitergegeben werden. Die direkten Steuern werden unmittelbar bei dem Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Abgeltungsteuer) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Jagdsteuer). (de)
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- Direkte Steuern gibt es mit Ausnahme des Zehnten erst seit rund zweihundert Jahren. Sie setzen eine hochentwickelte und arbeitsteilige Wirtschaft voraus. Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) identisch, d. h. eine Übertragung der Steuer auf Dritte ist nicht direkt möglich, kann aber durch Überwälzung weitergegeben werden. Die direkten Steuern werden unmittelbar bei dem Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Abgeltungsteuer) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Jagdsteuer). (de)
- Direkte Steuern gibt es mit Ausnahme des Zehnten erst seit rund zweihundert Jahren. Sie setzen eine hochentwickelte und arbeitsteilige Wirtschaft voraus. Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) identisch, d. h. eine Übertragung der Steuer auf Dritte ist nicht direkt möglich, kann aber durch Überwälzung weitergegeben werden. Die direkten Steuern werden unmittelbar bei dem Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Abgeltungsteuer) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Jagdsteuer). (de)
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- Direkte und indirekte Steuer (de)
- Direkte und indirekte Steuer (de)
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