Diplom-Verwaltungswirt (FH) ist ein akademischer Grad, der von den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung nach Abschluss eines dualen Studiums (Studium plus integrierte Praxisblöcke in einer Behörde) verliehen wird. In der Regel tragen ihn daher ausschließlich Laufbahnbeamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes (bzw. der dritten Qualifikationsebene/des dritten Einstiegsamtes). Der akademische Grad wird teilweise als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) als staatliche Bezeichnung geführt. In einigen deutschen Ländern ist der Titel mit Angabe der Studienrichtung versehen, beispielsweise der Zusatz Fachrichtung Polizei oder Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung. Ursprünglich wurde für Bundesbeamte der akademische Grad als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) an der Ho

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  • Diplom-Verwaltungswirt (FH) ist ein akademischer Grad, der von den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung nach Abschluss eines dualen Studiums (Studium plus integrierte Praxisblöcke in einer Behörde) verliehen wird. In der Regel tragen ihn daher ausschließlich Laufbahnbeamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes (bzw. der dritten Qualifikationsebene/des dritten Einstiegsamtes). Der akademische Grad wird teilweise als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) als staatliche Bezeichnung geführt. In einigen deutschen Ländern ist der Titel mit Angabe der Studienrichtung versehen, beispielsweise der Zusatz Fachrichtung Polizei oder Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung. Ursprünglich wurde für Bundesbeamte der akademische Grad als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) gemäß dem damaligen Fachhochschulrecht im Land Nordrhein-Westfalen verliehen. (de)
  • Diplom-Verwaltungswirt (FH) ist ein akademischer Grad, der von den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung nach Abschluss eines dualen Studiums (Studium plus integrierte Praxisblöcke in einer Behörde) verliehen wird. In der Regel tragen ihn daher ausschließlich Laufbahnbeamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes (bzw. der dritten Qualifikationsebene/des dritten Einstiegsamtes). Der akademische Grad wird teilweise als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) als staatliche Bezeichnung geführt. In einigen deutschen Ländern ist der Titel mit Angabe der Studienrichtung versehen, beispielsweise der Zusatz Fachrichtung Polizei oder Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung. Ursprünglich wurde für Bundesbeamte der akademische Grad als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) gemäß dem damaligen Fachhochschulrecht im Land Nordrhein-Westfalen verliehen. (de)
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  • Diplom-Verwaltungswirt (FH) ist ein akademischer Grad, der von den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung nach Abschluss eines dualen Studiums (Studium plus integrierte Praxisblöcke in einer Behörde) verliehen wird. In der Regel tragen ihn daher ausschließlich Laufbahnbeamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes (bzw. der dritten Qualifikationsebene/des dritten Einstiegsamtes). Der akademische Grad wird teilweise als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) als staatliche Bezeichnung geführt. In einigen deutschen Ländern ist der Titel mit Angabe der Studienrichtung versehen, beispielsweise der Zusatz Fachrichtung Polizei oder Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung. Ursprünglich wurde für Bundesbeamte der akademische Grad als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) an der Ho (de)
  • Diplom-Verwaltungswirt (FH) ist ein akademischer Grad, der von den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung nach Abschluss eines dualen Studiums (Studium plus integrierte Praxisblöcke in einer Behörde) verliehen wird. In der Regel tragen ihn daher ausschließlich Laufbahnbeamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes (bzw. der dritten Qualifikationsebene/des dritten Einstiegsamtes). Der akademische Grad wird teilweise als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) als staatliche Bezeichnung geführt. In einigen deutschen Ländern ist der Titel mit Angabe der Studienrichtung versehen, beispielsweise der Zusatz Fachrichtung Polizei oder Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung. Ursprünglich wurde für Bundesbeamte der akademische Grad als Diplom-Verwaltungswirt ohne den Zusatz (FH) an der Ho (de)
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