Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen. Sie wirken gegenüber jedermann und stellen damit im Rahmen des Absolutheitsprinzips absolute Rechte dar.

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  • Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen. Sie wirken gegenüber jedermann und stellen damit im Rahmen des Absolutheitsprinzips absolute Rechte dar. (de)
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  • Dingliches Recht (Deutschland) (de)
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