Als Dimission (von lat. dimissio „Entlassung“ zu dimittere „entlassen, verabschieden“) wird der Ausschluss aus einer Organisation, die Abberufung von einer Position oder das Rücktrittsgesuch einer Person bezeichnet. Der Begriff gilt heute zumeist als veraltet, ist aber in der Studentensprache der Korporierten noch gebräuchlich. Dort gibt es verschiedene Stufen der Dimission, die allerdings nicht in allen Verbindungstypen in dieser Form verwendet werden: Die Kirchenstrafe der Dimission bezeichnet im Recht der römisch-katholischen Kirche die zwangsweise Entlassung aus dem Klerikerstand.

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  • Als Dimission (von lat. dimissio „Entlassung“ zu dimittere „entlassen, verabschieden“) wird der Ausschluss aus einer Organisation, die Abberufung von einer Position oder das Rücktrittsgesuch einer Person bezeichnet. Der Begriff gilt heute zumeist als veraltet, ist aber in der Studentensprache der Korporierten noch gebräuchlich. Dort gibt es verschiedene Stufen der Dimission, die allerdings nicht in allen Verbindungstypen in dieser Form verwendet werden: * Dimission auf bestimmte Zeit (ad tempus), auch als „Schwarzwald“ bezeichnet. Der Begriff rührt daher, dass während der Dimission keine Farben getragen werden dürfen. Verbindungen, die weder Farben führen noch tragen, werden als Schwarze Verbindungen bezeichnet. * Dimission b.a.w., d. h. bis auf Weiteres * Dimission i.p. (in perpetuum), d. h. auf Dauer * Dimission c.i. cum infamia, d. h. auf Dauer mit Schande Im Kirchenrecht bezeichnet man als Dimission unter anderem die „Entlassung“ (Ermächtigung) eines Pfarrangehörigen zur Heirat in einer anderen Gemeinde. Die Heiratserlaubnis des Heimatpfarrers nennt sich entsprechend Dimissoriale („Entlassschein“). Die Kirchenstrafe der Dimission bezeichnet im Recht der römisch-katholischen Kirche die zwangsweise Entlassung aus dem Klerikerstand. (de)
  • Als Dimission (von lat. dimissio „Entlassung“ zu dimittere „entlassen, verabschieden“) wird der Ausschluss aus einer Organisation, die Abberufung von einer Position oder das Rücktrittsgesuch einer Person bezeichnet. Der Begriff gilt heute zumeist als veraltet, ist aber in der Studentensprache der Korporierten noch gebräuchlich. Dort gibt es verschiedene Stufen der Dimission, die allerdings nicht in allen Verbindungstypen in dieser Form verwendet werden: * Dimission auf bestimmte Zeit (ad tempus), auch als „Schwarzwald“ bezeichnet. Der Begriff rührt daher, dass während der Dimission keine Farben getragen werden dürfen. Verbindungen, die weder Farben führen noch tragen, werden als Schwarze Verbindungen bezeichnet. * Dimission b.a.w., d. h. bis auf Weiteres * Dimission i.p. (in perpetuum), d. h. auf Dauer * Dimission c.i. cum infamia, d. h. auf Dauer mit Schande Im Kirchenrecht bezeichnet man als Dimission unter anderem die „Entlassung“ (Ermächtigung) eines Pfarrangehörigen zur Heirat in einer anderen Gemeinde. Die Heiratserlaubnis des Heimatpfarrers nennt sich entsprechend Dimissoriale („Entlassschein“). Die Kirchenstrafe der Dimission bezeichnet im Recht der römisch-katholischen Kirche die zwangsweise Entlassung aus dem Klerikerstand. (de)
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  • Als Dimission (von lat. dimissio „Entlassung“ zu dimittere „entlassen, verabschieden“) wird der Ausschluss aus einer Organisation, die Abberufung von einer Position oder das Rücktrittsgesuch einer Person bezeichnet. Der Begriff gilt heute zumeist als veraltet, ist aber in der Studentensprache der Korporierten noch gebräuchlich. Dort gibt es verschiedene Stufen der Dimission, die allerdings nicht in allen Verbindungstypen in dieser Form verwendet werden: Die Kirchenstrafe der Dimission bezeichnet im Recht der römisch-katholischen Kirche die zwangsweise Entlassung aus dem Klerikerstand. (de)
  • Als Dimission (von lat. dimissio „Entlassung“ zu dimittere „entlassen, verabschieden“) wird der Ausschluss aus einer Organisation, die Abberufung von einer Position oder das Rücktrittsgesuch einer Person bezeichnet. Der Begriff gilt heute zumeist als veraltet, ist aber in der Studentensprache der Korporierten noch gebräuchlich. Dort gibt es verschiedene Stufen der Dimission, die allerdings nicht in allen Verbindungstypen in dieser Form verwendet werden: Die Kirchenstrafe der Dimission bezeichnet im Recht der römisch-katholischen Kirche die zwangsweise Entlassung aus dem Klerikerstand. (de)
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  • Dimission (de)
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