Der Begriff Diktatfrieden, auch das Friedensdiktat oder das Friedenstraktat, beschreibt die Zustimmungslosigkeit in Bezug auf eine Friedensordnung, die dadurch zustande kommt, dass die Friedensbedingungen von der Siegerseite einseitig festgelegt und von der Verliererseite ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten hingenommen werden bzw. wurden. Ein solcher Frieden stellt zwar formal, nicht aber materiell eine bilaterale Vereinbarung unter Gleichen dar, sondern eine einseitige Bestimmung des Friedensschlusses wie der weiteren politischen Entwicklung durch die siegreiche Partei.

Property Value
dbo:abstract
  • Der Begriff Diktatfrieden, auch das Friedensdiktat oder das Friedenstraktat, beschreibt die Zustimmungslosigkeit in Bezug auf eine Friedensordnung, die dadurch zustande kommt, dass die Friedensbedingungen von der Siegerseite einseitig festgelegt und von der Verliererseite ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten hingenommen werden bzw. wurden. So werden bzw. wurden meist Friedensverträge bezeichnet, bei der die Siegerseite im Verlauf der militärischen Auseinandersetzung militärisch und politisch erstarkt (ist) und die Verliererseite im Verhältnis dazu so unerheblich wird bzw. wurde, dass es zum einseitigen Diktat des Friedens und seiner Bedingungen kommen konnte bzw. kann. Ein solcher Frieden stellt zwar formal, nicht aber materiell eine bilaterale Vereinbarung unter Gleichen dar, sondern eine einseitige Bestimmung des Friedensschlusses wie der weiteren politischen Entwicklung durch die siegreiche Partei. Friedensschlüsse, die häufig als „Diktatfrieden“ bezeichnet wurden: * Frieden von Tilsit (darin das franko-preußische Abkommen) * Friede von Frankfurt * Friedensvertrag von Brest-Litowsk * Pariser Vorortverträge (wie z. B. der Friedensvertrag von Versailles und der Vertrag von Saint-Germain) * Potsdamer Abkommen (kein völkerrechtlicher Friedensvertrag, aber eine faktische Friedensregelung) (de)
  • Der Begriff Diktatfrieden, auch das Friedensdiktat oder das Friedenstraktat, beschreibt die Zustimmungslosigkeit in Bezug auf eine Friedensordnung, die dadurch zustande kommt, dass die Friedensbedingungen von der Siegerseite einseitig festgelegt und von der Verliererseite ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten hingenommen werden bzw. wurden. So werden bzw. wurden meist Friedensverträge bezeichnet, bei der die Siegerseite im Verlauf der militärischen Auseinandersetzung militärisch und politisch erstarkt (ist) und die Verliererseite im Verhältnis dazu so unerheblich wird bzw. wurde, dass es zum einseitigen Diktat des Friedens und seiner Bedingungen kommen konnte bzw. kann. Ein solcher Frieden stellt zwar formal, nicht aber materiell eine bilaterale Vereinbarung unter Gleichen dar, sondern eine einseitige Bestimmung des Friedensschlusses wie der weiteren politischen Entwicklung durch die siegreiche Partei. Friedensschlüsse, die häufig als „Diktatfrieden“ bezeichnet wurden: * Frieden von Tilsit (darin das franko-preußische Abkommen) * Friede von Frankfurt * Friedensvertrag von Brest-Litowsk * Pariser Vorortverträge (wie z. B. der Friedensvertrag von Versailles und der Vertrag von Saint-Germain) * Potsdamer Abkommen (kein völkerrechtlicher Friedensvertrag, aber eine faktische Friedensregelung) (de)
dbo:wikiPageID
  • 3571643 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158692766 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Der Begriff Diktatfrieden, auch das Friedensdiktat oder das Friedenstraktat, beschreibt die Zustimmungslosigkeit in Bezug auf eine Friedensordnung, die dadurch zustande kommt, dass die Friedensbedingungen von der Siegerseite einseitig festgelegt und von der Verliererseite ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten hingenommen werden bzw. wurden. Ein solcher Frieden stellt zwar formal, nicht aber materiell eine bilaterale Vereinbarung unter Gleichen dar, sondern eine einseitige Bestimmung des Friedensschlusses wie der weiteren politischen Entwicklung durch die siegreiche Partei. (de)
  • Der Begriff Diktatfrieden, auch das Friedensdiktat oder das Friedenstraktat, beschreibt die Zustimmungslosigkeit in Bezug auf eine Friedensordnung, die dadurch zustande kommt, dass die Friedensbedingungen von der Siegerseite einseitig festgelegt und von der Verliererseite ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten hingenommen werden bzw. wurden. Ein solcher Frieden stellt zwar formal, nicht aber materiell eine bilaterale Vereinbarung unter Gleichen dar, sondern eine einseitige Bestimmung des Friedensschlusses wie der weiteren politischen Entwicklung durch die siegreiche Partei. (de)
rdfs:label
  • Diktatfrieden (de)
  • Diktatfrieden (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of