Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen sind damit im öffentlichen Dienst das Pendant zu Betriebsvereinbarungen in der Privatwirtschaft, die ihre Grundlage in gem. § 77 BetrVG haben.

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  • Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen sind damit im öffentlichen Dienst das Pendant zu Betriebsvereinbarungen in der Privatwirtschaft, die ihre Grundlage in gem. § 77 BetrVG haben. (de)
  • Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen sind damit im öffentlichen Dienst das Pendant zu Betriebsvereinbarungen in der Privatwirtschaft, die ihre Grundlage in gem. § 77 BetrVG haben. (de)
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  • Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen sind damit im öffentlichen Dienst das Pendant zu Betriebsvereinbarungen in der Privatwirtschaft, die ihre Grundlage in gem. § 77 BetrVG haben. (de)
  • Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann. Dienstvereinbarungen sind damit im öffentlichen Dienst das Pendant zu Betriebsvereinbarungen in der Privatwirtschaft, die ihre Grundlage in gem. § 77 BetrVG haben. (de)
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  • Dienstvereinbarung (de)
  • Dienstvereinbarung (de)
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