Der Dienstplan ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung in Betrieben und Unternehmen. Er soll sicherstellen, dass der mittels des Einsatzes von Arbeitskräften verfolgte Zweck erreicht wird und die Zweckerreichung den Qualitätsanforderungen entspricht. Ausgehend von einem bestimmten quantitativen und qualitativen Personalbedarf werden in dem Dienstplan für eine bestimmte organisatorische Einheit der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie der Pausen für das einzusetzende Personal festgelegt und bestimmt, welche Arbeitnehmer zu den festgelegten Zeiten eingesetzt werden sollen.

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  • Der Dienstplan ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung in Betrieben und Unternehmen. Er soll sicherstellen, dass der mittels des Einsatzes von Arbeitskräften verfolgte Zweck erreicht wird und die Zweckerreichung den Qualitätsanforderungen entspricht. Ausgehend von einem bestimmten quantitativen und qualitativen Personalbedarf werden in dem Dienstplan für eine bestimmte organisatorische Einheit der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie der Pausen für das einzusetzende Personal festgelegt und bestimmt, welche Arbeitnehmer zu den festgelegten Zeiten eingesetzt werden sollen. In Rahmendienstplänen werden bestimmte allgemeine, abstrakte Kriterien geplant, während in einzelnen Dienstplänen die konkrete Einsatzplanung zum Beispiel für einen Wochen- oder Monatszeitraum erfolgt. Der Arbeitgeber übt durch die Dienstplanerstellung sein Weisungsrecht nach § 106 Satz 1 GewO bezüglich der Lage der Arbeitszeit aus, indem er konkretisiert, wann der Arbeitnehmer die von ihm geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hat. Der Dienstplan ist unter Beachtung zwingender normativer Bestimmungen nach billigem Ermessen zu erstellen. Das verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Dienstplangestaltung sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder entsprechender betrieblicher Arbeitnehmervertretungsorgane zu beachten. (de)
  • Der Dienstplan ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung in Betrieben und Unternehmen. Er soll sicherstellen, dass der mittels des Einsatzes von Arbeitskräften verfolgte Zweck erreicht wird und die Zweckerreichung den Qualitätsanforderungen entspricht. Ausgehend von einem bestimmten quantitativen und qualitativen Personalbedarf werden in dem Dienstplan für eine bestimmte organisatorische Einheit der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie der Pausen für das einzusetzende Personal festgelegt und bestimmt, welche Arbeitnehmer zu den festgelegten Zeiten eingesetzt werden sollen. In Rahmendienstplänen werden bestimmte allgemeine, abstrakte Kriterien geplant, während in einzelnen Dienstplänen die konkrete Einsatzplanung zum Beispiel für einen Wochen- oder Monatszeitraum erfolgt. Der Arbeitgeber übt durch die Dienstplanerstellung sein Weisungsrecht nach § 106 Satz 1 GewO bezüglich der Lage der Arbeitszeit aus, indem er konkretisiert, wann der Arbeitnehmer die von ihm geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hat. Der Dienstplan ist unter Beachtung zwingender normativer Bestimmungen nach billigem Ermessen zu erstellen. Das verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Dienstplangestaltung sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder entsprechender betrieblicher Arbeitnehmervertretungsorgane zu beachten. (de)
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  • Der Dienstplan ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung in Betrieben und Unternehmen. Er soll sicherstellen, dass der mittels des Einsatzes von Arbeitskräften verfolgte Zweck erreicht wird und die Zweckerreichung den Qualitätsanforderungen entspricht. Ausgehend von einem bestimmten quantitativen und qualitativen Personalbedarf werden in dem Dienstplan für eine bestimmte organisatorische Einheit der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie der Pausen für das einzusetzende Personal festgelegt und bestimmt, welche Arbeitnehmer zu den festgelegten Zeiten eingesetzt werden sollen. (de)
  • Der Dienstplan ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung in Betrieben und Unternehmen. Er soll sicherstellen, dass der mittels des Einsatzes von Arbeitskräften verfolgte Zweck erreicht wird und die Zweckerreichung den Qualitätsanforderungen entspricht. Ausgehend von einem bestimmten quantitativen und qualitativen Personalbedarf werden in dem Dienstplan für eine bestimmte organisatorische Einheit der Beginn und das Ende der Arbeitszeiten sowie der Pausen für das einzusetzende Personal festgelegt und bestimmt, welche Arbeitnehmer zu den festgelegten Zeiten eingesetzt werden sollen. (de)
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  • Dienstplan (de)
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