Dienstausweise sind Sicherheitsdokumente, die den Inhaber als Angehörigen einer staatlichen oder kommunalen Dienststelle ausweisen und zum Zutritt zu den Liegenschaften und Gebäuden des jeweiligen Verwaltungsträgers berechtigen. Sonderausweise für Personen, die nicht in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wie z. B. Haus- oder Besucherausweise werden im Ermessen der Dienststelle gestaltet und ausgegeben. Die Pflicht, zur Feststellung der Identität einen Personalausweis zu besitzen, betrifft alle deutschen Staatsangehörigen (§ 1 PAuswG).

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  • Dienstausweise sind Sicherheitsdokumente, die den Inhaber als Angehörigen einer staatlichen oder kommunalen Dienststelle ausweisen und zum Zutritt zu den Liegenschaften und Gebäuden des jeweiligen Verwaltungsträgers berechtigen. Sonderausweise für Personen, die nicht in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wie z. B. Haus- oder Besucherausweise werden im Ermessen der Dienststelle gestaltet und ausgegeben. Die Pflicht, zur Feststellung der Identität einen Personalausweis zu besitzen, betrifft alle deutschen Staatsangehörigen (§ 1 PAuswG). Eine Regelung zu den Dienstausweisen der Bundesbediensteten enthält die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis. (de)
  • Dienstausweise sind Sicherheitsdokumente, die den Inhaber als Angehörigen einer staatlichen oder kommunalen Dienststelle ausweisen und zum Zutritt zu den Liegenschaften und Gebäuden des jeweiligen Verwaltungsträgers berechtigen. Sonderausweise für Personen, die nicht in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wie z. B. Haus- oder Besucherausweise werden im Ermessen der Dienststelle gestaltet und ausgegeben. Die Pflicht, zur Feststellung der Identität einen Personalausweis zu besitzen, betrifft alle deutschen Staatsangehörigen (§ 1 PAuswG). Eine Regelung zu den Dienstausweisen der Bundesbediensteten enthält die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum elektronischen Dienstausweis. (de)
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  • Dienstausweise sind Sicherheitsdokumente, die den Inhaber als Angehörigen einer staatlichen oder kommunalen Dienststelle ausweisen und zum Zutritt zu den Liegenschaften und Gebäuden des jeweiligen Verwaltungsträgers berechtigen. Sonderausweise für Personen, die nicht in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wie z. B. Haus- oder Besucherausweise werden im Ermessen der Dienststelle gestaltet und ausgegeben. Die Pflicht, zur Feststellung der Identität einen Personalausweis zu besitzen, betrifft alle deutschen Staatsangehörigen (§ 1 PAuswG). (de)
  • Dienstausweise sind Sicherheitsdokumente, die den Inhaber als Angehörigen einer staatlichen oder kommunalen Dienststelle ausweisen und zum Zutritt zu den Liegenschaften und Gebäuden des jeweiligen Verwaltungsträgers berechtigen. Sonderausweise für Personen, die nicht in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, wie z. B. Haus- oder Besucherausweise werden im Ermessen der Dienststelle gestaltet und ausgegeben. Die Pflicht, zur Feststellung der Identität einen Personalausweis zu besitzen, betrifft alle deutschen Staatsangehörigen (§ 1 PAuswG). (de)
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  • Dienstausweis (de)
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