Der Diebstahl ist Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Straftaten gegen das Eigentum und ist in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die Drittzueignung zu erfassen.

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  • Der Diebstahl ist Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Straftaten gegen das Eigentum und ist in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die Drittzueignung zu erfassen. (de)
  • Der Diebstahl ist Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Straftaten gegen das Eigentum und ist in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die Drittzueignung zu erfassen. (de)
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  • Diebstahl §§ 242 ff. (de)
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  • Der Diebstahl ist Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Straftaten gegen das Eigentum und ist in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die Drittzueignung zu erfassen. (de)
  • Der Diebstahl ist Tatbestand des deutschen Strafrechts. Er zählt zu den Straftaten gegen das Eigentum und ist in § 242 Strafgesetzbuch (StGB) normiert. Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die Drittzueignung zu erfassen. (de)
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  • Diebstahl (Deutschland) (de)
  • Diebstahl (Deutschland) (de)
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