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- Als Diasporaministerium bezeichnet man ein Ministerium mit dem Portefeuille der Angelegenheiten der Auslands-Bürger (Expatriate, Diaspora). Es gibt sie vornehmlich in den Staaten, in denen es eine bedeutende Auswanderungs- oder zumindest Auslandsaufenthaltsproblematik gibt (also eine große Anzahl von Staatsangehörigen im Ausland, Migrationsphänomene), aber auch mit historischer Vertriebenenproblematik oder größeren Minderheiten des eigenen Kulturkreises in anderen Staaten (Exilantenproblematik). Sonst sind die Agenden der Auslandsbürger an einem Außenministerium oder Innenministerium und die der Exilanten auch an einem Sozial- oder Kulturministerium angesiedelt. (de)
- Als Diasporaministerium bezeichnet man ein Ministerium mit dem Portefeuille der Angelegenheiten der Auslands-Bürger (Expatriate, Diaspora). Es gibt sie vornehmlich in den Staaten, in denen es eine bedeutende Auswanderungs- oder zumindest Auslandsaufenthaltsproblematik gibt (also eine große Anzahl von Staatsangehörigen im Ausland, Migrationsphänomene), aber auch mit historischer Vertriebenenproblematik oder größeren Minderheiten des eigenen Kulturkreises in anderen Staaten (Exilantenproblematik). Sonst sind die Agenden der Auslandsbürger an einem Außenministerium oder Innenministerium und die der Exilanten auch an einem Sozial- oder Kulturministerium angesiedelt. (de)
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- Als Diasporaministerium bezeichnet man ein Ministerium mit dem Portefeuille der Angelegenheiten der Auslands-Bürger (Expatriate, Diaspora). Es gibt sie vornehmlich in den Staaten, in denen es eine bedeutende Auswanderungs- oder zumindest Auslandsaufenthaltsproblematik gibt (also eine große Anzahl von Staatsangehörigen im Ausland, Migrationsphänomene), aber auch mit historischer Vertriebenenproblematik oder größeren Minderheiten des eigenen Kulturkreises in anderen Staaten (Exilantenproblematik). Sonst sind die Agenden der Auslandsbürger an einem Außenministerium oder Innenministerium und die der Exilanten auch an einem Sozial- oder Kulturministerium angesiedelt. (de)
- Als Diasporaministerium bezeichnet man ein Ministerium mit dem Portefeuille der Angelegenheiten der Auslands-Bürger (Expatriate, Diaspora). Es gibt sie vornehmlich in den Staaten, in denen es eine bedeutende Auswanderungs- oder zumindest Auslandsaufenthaltsproblematik gibt (also eine große Anzahl von Staatsangehörigen im Ausland, Migrationsphänomene), aber auch mit historischer Vertriebenenproblematik oder größeren Minderheiten des eigenen Kulturkreises in anderen Staaten (Exilantenproblematik). Sonst sind die Agenden der Auslandsbürger an einem Außenministerium oder Innenministerium und die der Exilanten auch an einem Sozial- oder Kulturministerium angesiedelt. (de)
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- Diasporaministerium (de)
- Diasporaministerium (de)
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