Die Diamantensteuerverordnung war eine kaiserliche Verordnung, die von 1912 bis 1915 die steuerliche Behandlung von Diamanten aus Teilen des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika regelte. Die Diamantensteuerverordnung trat an die Stelle von verstreuten Vorschriften, mit denen zuvor die Besteuerung von Diamantenabbaubetrieben in Deutsch-Südwestafrika vorgenommen worden war (§ 41).

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  • Die Diamantensteuerverordnung war eine kaiserliche Verordnung, die von 1912 bis 1915 die steuerliche Behandlung von Diamanten aus Teilen des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika regelte. Die Diamantensteuerverordnung trat an die Stelle von verstreuten Vorschriften, mit denen zuvor die Besteuerung von Diamantenabbaubetrieben in Deutsch-Südwestafrika vorgenommen worden war (§ 41). Nach § 1 der Diamantensteuerverordnung wurde eine Steuer auf solche Rohdiamanten erhoben, die in einem Gebiet betrieblich gefördert oder eingesammelt wurden, das sich von der Atlantikküste aus 100 Kilometer in das Landesinnere erstreckte und in der Breite vom Wendekreis des Steinbocks und der vom Oranje gebildeten südlichen Schutzgebietsgrenze eingegrenzt wurde. Darin befand sich auch das besonders schürfergiebige Pomona-Gebiet. Als Steuerjahr wurde jeweils das Geschäftsjahr des Diamantenförderers zu Grunde gelegt (§ 13). Der jährliche Steuersatz lag gemäß den §§ 3 – 7 bei 66 Hundertsteln der Betriebseinahme abzüglich von 70 Hundertsteln der dazu aufgewendeten Betriebskosten. Für die „Feststellung und Erhebung“ der Steuer war „die mit der Vermittelung der Verwertung der Diamanten betraute Stelle als Beauftragte des Gouverneurs“ zuständig (§ 9). Neben ausführlichen Durchführungsvorschriften zum Steuerverfahren, enthielt die Verordnung Ermächtigungen zum Erlass von weiteren „Ausführungsbestimmungen“ (§ 31) sowie „Strafbestimmungen“, die ein Strafmaß von deliktsabhängigen Geldstrafen bis zu Gefängnisstrafen von bis zu drei Monaten umfassten (§§ 33 ff.). Die Durchführung der Verordnung wurde durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges erheblich erschwert und kam 1915 mit der Besetzung Deutsch-Südwestafrikas durch die Südafrikanische Union zum Erliegen. Mit dem endgültigen Verlust der deutschen Kolonien durch den Versailler Vertrag wurde die Diamantensteuerverordnung obsolet. (de)
  • Die Diamantensteuerverordnung war eine kaiserliche Verordnung, die von 1912 bis 1915 die steuerliche Behandlung von Diamanten aus Teilen des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika regelte. Die Diamantensteuerverordnung trat an die Stelle von verstreuten Vorschriften, mit denen zuvor die Besteuerung von Diamantenabbaubetrieben in Deutsch-Südwestafrika vorgenommen worden war (§ 41). Nach § 1 der Diamantensteuerverordnung wurde eine Steuer auf solche Rohdiamanten erhoben, die in einem Gebiet betrieblich gefördert oder eingesammelt wurden, das sich von der Atlantikküste aus 100 Kilometer in das Landesinnere erstreckte und in der Breite vom Wendekreis des Steinbocks und der vom Oranje gebildeten südlichen Schutzgebietsgrenze eingegrenzt wurde. Darin befand sich auch das besonders schürfergiebige Pomona-Gebiet. Als Steuerjahr wurde jeweils das Geschäftsjahr des Diamantenförderers zu Grunde gelegt (§ 13). Der jährliche Steuersatz lag gemäß den §§ 3 – 7 bei 66 Hundertsteln der Betriebseinahme abzüglich von 70 Hundertsteln der dazu aufgewendeten Betriebskosten. Für die „Feststellung und Erhebung“ der Steuer war „die mit der Vermittelung der Verwertung der Diamanten betraute Stelle als Beauftragte des Gouverneurs“ zuständig (§ 9). Neben ausführlichen Durchführungsvorschriften zum Steuerverfahren, enthielt die Verordnung Ermächtigungen zum Erlass von weiteren „Ausführungsbestimmungen“ (§ 31) sowie „Strafbestimmungen“, die ein Strafmaß von deliktsabhängigen Geldstrafen bis zu Gefängnisstrafen von bis zu drei Monaten umfassten (§§ 33 ff.). Die Durchführung der Verordnung wurde durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges erheblich erschwert und kam 1915 mit der Besetzung Deutsch-Südwestafrikas durch die Südafrikanische Union zum Erliegen. Mit dem endgültigen Verlust der deutschen Kolonien durch den Versailler Vertrag wurde die Diamantensteuerverordnung obsolet. (de)
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prop-de:inkrafttreten
  • überw. 10. Januar 1913
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  • Diamantensteuerverordnung
prop-de:rechtsgrundlage
  • § 1 SchGG
prop-de:rechtsmaterie
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  • Verordnung über die Besteuerung
  • in Deutsch Südwestafrika
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  • Die Diamantensteuerverordnung war eine kaiserliche Verordnung, die von 1912 bis 1915 die steuerliche Behandlung von Diamanten aus Teilen des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika regelte. Die Diamantensteuerverordnung trat an die Stelle von verstreuten Vorschriften, mit denen zuvor die Besteuerung von Diamantenabbaubetrieben in Deutsch-Südwestafrika vorgenommen worden war (§ 41). (de)
  • Die Diamantensteuerverordnung war eine kaiserliche Verordnung, die von 1912 bis 1915 die steuerliche Behandlung von Diamanten aus Teilen des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika regelte. Die Diamantensteuerverordnung trat an die Stelle von verstreuten Vorschriften, mit denen zuvor die Besteuerung von Diamantenabbaubetrieben in Deutsch-Südwestafrika vorgenommen worden war (§ 41). (de)
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  • Diamantensteuerverordnung (de)
  • Diamantensteuerverordnung (de)
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