Dewan Negara (mal. für Halle des Volkes) bezeichnet den Senat des malaysischen Parlament. Der Dewan Negara besteht aus 70 Senatoren von denen 26 durch die Bundesstaaten gewählt werden und zwar jeweils zwei von jedem Bundesstaat. Die übrigen 44 werden vom Yang di-Pertuan Agong, dem malaysischen König, ernannt.

Property Value
dbo:abstract
  • Dewan Negara (mal. für Halle des Volkes) bezeichnet den Senat des malaysischen Parlament. Der Dewan Negara besteht aus 70 Senatoren von denen 26 durch die Bundesstaaten gewählt werden und zwar jeweils zwei von jedem Bundesstaat. Die übrigen 44 werden vom Yang di-Pertuan Agong, dem malaysischen König, ernannt. Der Dewan Negara hat seinen Sitz zusammen mit dem Dewan Rakyat im "Malaysian Houses of Parliament", dem Parlamentsgebäude in der Hauptstadt Kuala Lumpur. Seine Zusammensetzung ist in Kapitel 4 (Legislative des Bundes) und seine Aufgaben in Kapitel 5 (Gesetzgebungsverfahren) der malaysischen Verfassung festgelegt. Im malaysischen Zweikammersystem benötigt ein Gesetzentwurf immer die Zustimmung beider Institutionen, bevor er dem König zur abschließenden Einwilligung vorgelegt wird; allerdings kann der Dewan Negara einen Gesetzesentwurf maximal ein Jahr verzögern, bevor er automatisch dem König zugeleitet wird. Ursprünglich war der Dewan Negara als Kontrollorgan des Dewan Rakyat konzipiert und sollte die Interessen der Bundesstaaten vertreten. Die ursprüngliche Verfassung, die die Wahl der Mehrheit der Senatoren durch die Bundesstaaten vorsah, wurde zwischenzeitlich zu Gunsten der Ernennung durch den König abgeändert. (de)
  • Dewan Negara (mal. für Halle des Volkes) bezeichnet den Senat des malaysischen Parlament. Der Dewan Negara besteht aus 70 Senatoren von denen 26 durch die Bundesstaaten gewählt werden und zwar jeweils zwei von jedem Bundesstaat. Die übrigen 44 werden vom Yang di-Pertuan Agong, dem malaysischen König, ernannt. Der Dewan Negara hat seinen Sitz zusammen mit dem Dewan Rakyat im "Malaysian Houses of Parliament", dem Parlamentsgebäude in der Hauptstadt Kuala Lumpur. Seine Zusammensetzung ist in Kapitel 4 (Legislative des Bundes) und seine Aufgaben in Kapitel 5 (Gesetzgebungsverfahren) der malaysischen Verfassung festgelegt. Im malaysischen Zweikammersystem benötigt ein Gesetzentwurf immer die Zustimmung beider Institutionen, bevor er dem König zur abschließenden Einwilligung vorgelegt wird; allerdings kann der Dewan Negara einen Gesetzesentwurf maximal ein Jahr verzögern, bevor er automatisch dem König zugeleitet wird. Ursprünglich war der Dewan Negara als Kontrollorgan des Dewan Rakyat konzipiert und sollte die Interessen der Bundesstaaten vertreten. Die ursprüngliche Verfassung, die die Wahl der Mehrheit der Senatoren durch die Bundesstaaten vorsah, wurde zwischenzeitlich zu Gunsten der Ernennung durch den König abgeändert. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 7188446 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 155424803 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Dewan Negara (mal. für Halle des Volkes) bezeichnet den Senat des malaysischen Parlament. Der Dewan Negara besteht aus 70 Senatoren von denen 26 durch die Bundesstaaten gewählt werden und zwar jeweils zwei von jedem Bundesstaat. Die übrigen 44 werden vom Yang di-Pertuan Agong, dem malaysischen König, ernannt. (de)
  • Dewan Negara (mal. für Halle des Volkes) bezeichnet den Senat des malaysischen Parlament. Der Dewan Negara besteht aus 70 Senatoren von denen 26 durch die Bundesstaaten gewählt werden und zwar jeweils zwei von jedem Bundesstaat. Die übrigen 44 werden vom Yang di-Pertuan Agong, dem malaysischen König, ernannt. (de)
rdfs:label
  • Dewan Negara (de)
  • Dewan Negara (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of