Deutschmeister (Magister Germaniae) war Titel eines hohen Gebietigers des Deutschen Ordens. Seit 1219 lautete so die offizielle Bezeichnung des für die Balleien im Heiligen Römischen Reich zuständigen Landmeisters. In Deutschland (seit 11. Dezember 1381 auch für Italien zuständig) fungierte seit 1218 der Deutschmeister („meister Tewtzschordens in deutschen und welischen landen“), der 1494 vom römisch-deutschen Kaiser Maximilian I. in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Nach der Säkularisation des Deutschen Ordens unter dem letzten in Preußen herrschenden Hochmeister Albrecht im Jahre 1525 erhielt der Deutschmeister Walther von Cronberg 1527 von Kaiser Karl V. die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Augsburger Reichstag 1530 wurde er von Kaiser Karl V

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  • Deutschmeister (Magister Germaniae) war Titel eines hohen Gebietigers des Deutschen Ordens. Seit 1219 lautete so die offizielle Bezeichnung des für die Balleien im Heiligen Römischen Reich zuständigen Landmeisters. In Deutschland (seit 11. Dezember 1381 auch für Italien zuständig) fungierte seit 1218 der Deutschmeister („meister Tewtzschordens in deutschen und welischen landen“), der 1494 vom römisch-deutschen Kaiser Maximilian I. in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Nach der Säkularisation des Deutschen Ordens unter dem letzten in Preußen herrschenden Hochmeister Albrecht im Jahre 1525 erhielt der Deutschmeister Walther von Cronberg 1527 von Kaiser Karl V. die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Augsburger Reichstag 1530 wurde er von Kaiser Karl V., allerdings ohne politische Konsequenzen für Herzog Albrecht von Preußen, auch mit dem Land Preußen belehnt. (de)
  • Deutschmeister (Magister Germaniae) war Titel eines hohen Gebietigers des Deutschen Ordens. Seit 1219 lautete so die offizielle Bezeichnung des für die Balleien im Heiligen Römischen Reich zuständigen Landmeisters. In Deutschland (seit 11. Dezember 1381 auch für Italien zuständig) fungierte seit 1218 der Deutschmeister („meister Tewtzschordens in deutschen und welischen landen“), der 1494 vom römisch-deutschen Kaiser Maximilian I. in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Nach der Säkularisation des Deutschen Ordens unter dem letzten in Preußen herrschenden Hochmeister Albrecht im Jahre 1525 erhielt der Deutschmeister Walther von Cronberg 1527 von Kaiser Karl V. die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Augsburger Reichstag 1530 wurde er von Kaiser Karl V., allerdings ohne politische Konsequenzen für Herzog Albrecht von Preußen, auch mit dem Land Preußen belehnt. (de)
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  • Deutschmeister (Magister Germaniae) war Titel eines hohen Gebietigers des Deutschen Ordens. Seit 1219 lautete so die offizielle Bezeichnung des für die Balleien im Heiligen Römischen Reich zuständigen Landmeisters. In Deutschland (seit 11. Dezember 1381 auch für Italien zuständig) fungierte seit 1218 der Deutschmeister („meister Tewtzschordens in deutschen und welischen landen“), der 1494 vom römisch-deutschen Kaiser Maximilian I. in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Nach der Säkularisation des Deutschen Ordens unter dem letzten in Preußen herrschenden Hochmeister Albrecht im Jahre 1525 erhielt der Deutschmeister Walther von Cronberg 1527 von Kaiser Karl V. die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Augsburger Reichstag 1530 wurde er von Kaiser Karl V (de)
  • Deutschmeister (Magister Germaniae) war Titel eines hohen Gebietigers des Deutschen Ordens. Seit 1219 lautete so die offizielle Bezeichnung des für die Balleien im Heiligen Römischen Reich zuständigen Landmeisters. In Deutschland (seit 11. Dezember 1381 auch für Italien zuständig) fungierte seit 1218 der Deutschmeister („meister Tewtzschordens in deutschen und welischen landen“), der 1494 vom römisch-deutschen Kaiser Maximilian I. in den Reichsfürstenstand erhoben wurde. Nach der Säkularisation des Deutschen Ordens unter dem letzten in Preußen herrschenden Hochmeister Albrecht im Jahre 1525 erhielt der Deutschmeister Walther von Cronberg 1527 von Kaiser Karl V. die Berechtigung, sich „Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem Augsburger Reichstag 1530 wurde er von Kaiser Karl V (de)
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  • Deutschmeister (Deutscher Orden) (de)
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