Der Deutschlandvertrag (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, auch Bonner Vertrag oder Bonner Konvention genannt), mit dem Generalvertrag als Kernstück (in der Sprachregelung der SED als „Generalkriegsvertrag“ bezeichnet), ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 26. Mai 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien und USA geschlossen, aber von Frankreich nicht ratifiziert wurde. Er wurde in Teilen neu ausgehandelt und trat 1955 in leicht abgeänderter Version gleichzeitig mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO in Kraft.

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  • Der Deutschlandvertrag (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, auch Bonner Vertrag oder Bonner Konvention genannt), mit dem Generalvertrag als Kernstück (in der Sprachregelung der SED als „Generalkriegsvertrag“ bezeichnet), ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 26. Mai 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien und USA geschlossen, aber von Frankreich nicht ratifiziert wurde. Er wurde in Teilen neu ausgehandelt und trat 1955 in leicht abgeänderter Version gleichzeitig mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO in Kraft. (de)
  • Der Deutschlandvertrag (Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, auch Bonner Vertrag oder Bonner Konvention genannt), mit dem Generalvertrag als Kernstück (in der Sprachregelung der SED als „Generalkriegsvertrag“ bezeichnet), ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 26. Mai 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien und USA geschlossen, aber von Frankreich nicht ratifiziert wurde. Er wurde in Teilen neu ausgehandelt und trat 1955 in leicht abgeänderter Version gleichzeitig mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO in Kraft. (de)
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