Der DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist ein am 17. März 1998 gegründeter deutscher Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung. Er hat den Sitz in Berlin und tritt international als ASCG – Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf. Mit seinem Gremium dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) entwickelt er Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung im Sinne von § 342 HGB, die Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS). Weiterhin erarbeitet sein Gremium, Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC), Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a Abs. 1 HGB. Beide Gremien wurden im Vertrag mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) vom 2. Dezember 2011 von diesem v

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  • Der DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist ein am 17. März 1998 gegründeter deutscher Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung. Er hat den Sitz in Berlin und tritt international als ASCG – Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf. Mit seinem Gremium dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) entwickelt er Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung im Sinne von § 342 HGB, die Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS). Weiterhin erarbeitet sein Gremium, Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC), Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a Abs. 1 HGB. Beide Gremien wurden im Vertrag mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) vom 2. Dezember 2011 von diesem vor dem Hintergrund des § 342 Abs. 1 HGB anerkannt. Darin verpflichtet sich das BMJ den DSR zu finanzieren. Im Gegenzug verpflichtet sich das DRSC das BMJ ohne Einzelentgelt über/in Rechnungslegungsfragen zu informieren und beraten. Ferner wurde eine gegenseitige Beteiligung und Information der Parteien auf dem Gebiet der Rechnungslegung vereinbart. Das BMJ garantiert dem DRSC seine Unabhängigkeit. Ein ähnlicher Vertrag wurde bereits 1998 abgeschlossen und im Jahre 2010 vom DRSC gekündigt. Der DRSC vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der deutschen Wirtschaft bei internationalen Rechnungslegungsgremien. Dies geschieht unter anderem beim International Accounting Standards Board (IASB) und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Mitglieder des DRSC sind Unternehmen, Verbände und juristische Personen, die von der Rechnungslegung betroffen sind. Durch ihre Beiträge leisten die Mitglieder einen Teil der Finanzierung des DRSC. (de)
  • Der DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist ein am 17. März 1998 gegründeter deutscher Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung. Er hat den Sitz in Berlin und tritt international als ASCG – Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf. Mit seinem Gremium dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) entwickelt er Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung im Sinne von § 342 HGB, die Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS). Weiterhin erarbeitet sein Gremium, Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC), Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a Abs. 1 HGB. Beide Gremien wurden im Vertrag mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) vom 2. Dezember 2011 von diesem vor dem Hintergrund des § 342 Abs. 1 HGB anerkannt. Darin verpflichtet sich das BMJ den DSR zu finanzieren. Im Gegenzug verpflichtet sich das DRSC das BMJ ohne Einzelentgelt über/in Rechnungslegungsfragen zu informieren und beraten. Ferner wurde eine gegenseitige Beteiligung und Information der Parteien auf dem Gebiet der Rechnungslegung vereinbart. Das BMJ garantiert dem DRSC seine Unabhängigkeit. Ein ähnlicher Vertrag wurde bereits 1998 abgeschlossen und im Jahre 2010 vom DRSC gekündigt. Der DRSC vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der deutschen Wirtschaft bei internationalen Rechnungslegungsgremien. Dies geschieht unter anderem beim International Accounting Standards Board (IASB) und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Mitglieder des DRSC sind Unternehmen, Verbände und juristische Personen, die von der Rechnungslegung betroffen sind. Durch ihre Beiträge leisten die Mitglieder einen Teil der Finanzierung des DRSC. (de)
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  • 978-3-7910-2938-2
  • 978-3-8021-1904-0
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  • Bilanzen (de)
  • Internationale Rechnungslegung: IFRS 1 bis 8, IAS 1 bis 41, IFRIC-Interpretationen, Standardentwürfe. Mit Beispielen, Aufgaben und Fallstudie (de)
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  • Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thiele
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  • Der DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist ein am 17. März 1998 gegründeter deutscher Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung. Er hat den Sitz in Berlin und tritt international als ASCG – Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf. Mit seinem Gremium dem Deutschen Standardisierungsrat (DSR) entwickelt er Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung im Sinne von § 342 HGB, die Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS). Weiterhin erarbeitet sein Gremium, Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC), Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a Abs. 1 HGB. Beide Gremien wurden im Vertrag mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) vom 2. Dezember 2011 von diesem v (de)
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