Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigen Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet. Mittlerweile zählt er ca. 5500 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gemäß § 2 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut:

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  • Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigen Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet. Mittlerweile zählt er ca. 5500 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gemäß § 2 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut: 1. * Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen, 2. * Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte, 3. * Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals, 4. * Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, 5. * Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung, 6. * die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät. Als praktisch gleichberechtigter Verband ist nach § 1 der BeauftrV der „Deutsche Aero Club e. V.“ (DAeC) mit denselben Aufgaben betraut. Der DULV führt auch die Musterprüfung für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät durch. (de)
  • Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigen Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet. Mittlerweile zählt er ca. 5500 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gemäß § 2 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut: 1. * Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen, 2. * Erteilung der Erlaubnisse und Berechtigungen für das Luftfahrtpersonal dieser Luftsportgeräte, 3. * Erteilung der Erlaubnisse für die Ausbildung dieses Luftfahrtpersonals, 4. * Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen und soweit nicht ein anderer Beauftragter die Aufsicht führt, 5. * Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung in der jeweils gültigen Fassung, 6. * die Wahrnehmung der Aufgaben entsprechend den Nummern 2 bis 5 für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät. Als praktisch gleichberechtigter Verband ist nach § 1 der BeauftrV der „Deutsche Aero Club e. V.“ (DAeC) mit denselben Aufgaben betraut. Der DULV führt auch die Musterprüfung für ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät durch. (de)
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  • Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigen Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet. Mittlerweile zählt er ca. 5500 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gemäß § 2 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut: (de)
  • Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V. (Amtsgericht München, Vereinsregister Nr. 10635), kurz DULV, wurde 1982 mit dem vorrangigen Ziel, die UL-Fliegerei in Deutschland zu legalisieren, gegründet. Mittlerweile zählt er ca. 5500 Mitglieder aus allen Sparten der UL-Fliegerei und ist gemäß § 2 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2111), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Okt. 2001 (BGBl I S. 2638), mit der Wahrnehmung der folgenden öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut: (de)
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