Deutscher Kaiser war der Name des Staatsoberhauptes des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Grundlage war Artikel 11 der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871. In diesem Artikel ist die Bezeichnung aus der Verfassung des Norddeutschen Bundes für den Funktionsträger, „Präsidium des Bundes“, beibehalten worden. Nach der Verfassung stand das Präsidium des Bundes dem König von Preußen zu, welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führte. In der Zeit des Deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger.

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  • Deutscher Kaiser war der Name des Staatsoberhauptes des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Grundlage war Artikel 11 der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871. In diesem Artikel ist die Bezeichnung aus der Verfassung des Norddeutschen Bundes für den Funktionsträger, „Präsidium des Bundes“, beibehalten worden. Nach der Verfassung stand das Präsidium des Bundes dem König von Preußen zu, welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führte. In der Zeit des Deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger. (de)
  • Deutscher Kaiser war der Name des Staatsoberhauptes des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Grundlage war Artikel 11 der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871. In diesem Artikel ist die Bezeichnung aus der Verfassung des Norddeutschen Bundes für den Funktionsträger, „Präsidium des Bundes“, beibehalten worden. Nach der Verfassung stand das Präsidium des Bundes dem König von Preußen zu, welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führte. In der Zeit des Deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger. (de)
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  • Deutscher Kaiser war der Name des Staatsoberhauptes des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Grundlage war Artikel 11 der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871. In diesem Artikel ist die Bezeichnung aus der Verfassung des Norddeutschen Bundes für den Funktionsträger, „Präsidium des Bundes“, beibehalten worden. Nach der Verfassung stand das Präsidium des Bundes dem König von Preußen zu, welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führte. In der Zeit des Deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger. (de)
  • Deutscher Kaiser war der Name des Staatsoberhauptes des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918. Grundlage war Artikel 11 der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871. In diesem Artikel ist die Bezeichnung aus der Verfassung des Norddeutschen Bundes für den Funktionsträger, „Präsidium des Bundes“, beibehalten worden. Nach der Verfassung stand das Präsidium des Bundes dem König von Preußen zu, welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führte. In der Zeit des Deutschen Kaiserreichs gab es drei Amtsträger. (de)
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  • Deutscher Kaiser (de)
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