Der Deutsche Flottenverein (DFV) war ein Zusammenschluss von Einzelpersonen und Vereinen, die politisch auf einen Ausbau der Flotte des Deutschen Reiches hinwirken wollten. Er hatte maßgeblichen Einfluss auf die navalistische Politik im Deutschen Kaiserreich. Gegründet wurde er am 30. April 1898 in Berlin und bestand bis zu seiner Auflösung durch die Nationalsozialisten im Dezember 1934. In den Jahren 1919 bis 1931 firmierte er unter dem Namen Deutscher Seeverein.

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  • Der Deutsche Flottenverein (DFV) war ein Zusammenschluss von Einzelpersonen und Vereinen, die politisch auf einen Ausbau der Flotte des Deutschen Reiches hinwirken wollten. Er hatte maßgeblichen Einfluss auf die navalistische Politik im Deutschen Kaiserreich. Gegründet wurde er am 30. April 1898 in Berlin und bestand bis zu seiner Auflösung durch die Nationalsozialisten im Dezember 1934. In den Jahren 1919 bis 1931 firmierte er unter dem Namen Deutscher Seeverein. Der Zweck dieses Flottenvereins bestand darin, das Verständnis und Interesse des deutschen Volkes für die Bedeutung und die Aufgaben der Kaiserlichen Marine zu wecken und zu pflegen sowie für die Angehörigen der Flotte fürsorglich tätig zu werden, sofern die Gesetzgebung und die Verwaltung des Deutschen Reiches eine ausreichende Fürsorge nicht gewährleisten konnten. (de)
  • Der Deutsche Flottenverein (DFV) war ein Zusammenschluss von Einzelpersonen und Vereinen, die politisch auf einen Ausbau der Flotte des Deutschen Reiches hinwirken wollten. Er hatte maßgeblichen Einfluss auf die navalistische Politik im Deutschen Kaiserreich. Gegründet wurde er am 30. April 1898 in Berlin und bestand bis zu seiner Auflösung durch die Nationalsozialisten im Dezember 1934. In den Jahren 1919 bis 1931 firmierte er unter dem Namen Deutscher Seeverein. Der Zweck dieses Flottenvereins bestand darin, das Verständnis und Interesse des deutschen Volkes für die Bedeutung und die Aufgaben der Kaiserlichen Marine zu wecken und zu pflegen sowie für die Angehörigen der Flotte fürsorglich tätig zu werden, sofern die Gesetzgebung und die Verwaltung des Deutschen Reiches eine ausreichende Fürsorge nicht gewährleisten konnten. (de)
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