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- Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), früher Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS), ist eine sprachliche Zulassungsprüfung, die dazu dient, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber nachzuweisen. Sie ist auch von Studienbewerbern deutscher Staatsangehörigkeit abzulegen, die keinen deutschsprachigen Bildungsabschluss vorzuweisen haben (z. B. Aussiedlern mit deutscher Staatsangehörigkeit, aber einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung), nicht jedoch von Bildungsinländern. (de)
- Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), früher Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS), ist eine sprachliche Zulassungsprüfung, die dazu dient, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber nachzuweisen. Sie ist auch von Studienbewerbern deutscher Staatsangehörigkeit abzulegen, die keinen deutschsprachigen Bildungsabschluss vorzuweisen haben (z. B. Aussiedlern mit deutscher Staatsangehörigkeit, aber einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung), nicht jedoch von Bildungsinländern. (de)
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- Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), früher Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS), ist eine sprachliche Zulassungsprüfung, die dazu dient, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber nachzuweisen. Sie ist auch von Studienbewerbern deutscher Staatsangehörigkeit abzulegen, die keinen deutschsprachigen Bildungsabschluss vorzuweisen haben (z. B. Aussiedlern mit deutscher Staatsangehörigkeit, aber einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung), nicht jedoch von Bildungsinländern. (de)
- Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), früher Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNDS), ist eine sprachliche Zulassungsprüfung, die dazu dient, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber nachzuweisen. Sie ist auch von Studienbewerbern deutscher Staatsangehörigkeit abzulegen, die keinen deutschsprachigen Bildungsabschluss vorzuweisen haben (z. B. Aussiedlern mit deutscher Staatsangehörigkeit, aber einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung), nicht jedoch von Bildungsinländern. (de)
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- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (de)
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (de)
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