Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischen, französischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs.

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  • Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischen, französischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs. Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als „deutsche Kolonien“ bezeichnet werden, aber keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes ausübten. (de)
  • Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischen, französischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs. Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als „deutsche Kolonien“ bezeichnet werden, aber keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes ausübten. (de)
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  • Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischen, französischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs. (de)
  • Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischen, französischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs. (de)
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  • Deutsche Kolonien (de)
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