Als Deutsche Auslandsschule werden Schulen im Ausland bezeichnet, an denen der Unterricht zumindest teilweise in deutscher Sprache stattfindet und deren Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. In der Regel handelt es sich um Privatschulen, die von einem gemeinnützigen Schulverein getragen werden, zumeist aber aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziell gefördert werden. Für die Betreuung der derzeit 140 Schulen auf allen Kontinenten ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesverwaltungsamt zuständig. Die ZfA unterliegt dabei der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes und arbeitet mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zusammen. Über die Befugnis zur Verleihung deutscher Schulabschlüsse entscheidet die Kultusministerkonferenz. Der 200

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  • Als Deutsche Auslandsschule werden Schulen im Ausland bezeichnet, an denen der Unterricht zumindest teilweise in deutscher Sprache stattfindet und deren Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. In der Regel handelt es sich um Privatschulen, die von einem gemeinnützigen Schulverein getragen werden, zumeist aber aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziell gefördert werden. Für die Betreuung der derzeit 140 Schulen auf allen Kontinenten ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesverwaltungsamt zuständig. Die ZfA unterliegt dabei der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes und arbeitet mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zusammen. Über die Befugnis zur Verleihung deutscher Schulabschlüsse entscheidet die Kultusministerkonferenz. Der 2003 gegründete Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) vertritt die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. Dem Verband gehören 111 Deutsche Auslandsschulen an. (de)
  • Als Deutsche Auslandsschule werden Schulen im Ausland bezeichnet, an denen der Unterricht zumindest teilweise in deutscher Sprache stattfindet und deren Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. In der Regel handelt es sich um Privatschulen, die von einem gemeinnützigen Schulverein getragen werden, zumeist aber aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziell gefördert werden. Für die Betreuung der derzeit 140 Schulen auf allen Kontinenten ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesverwaltungsamt zuständig. Die ZfA unterliegt dabei der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes und arbeitet mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zusammen. Über die Befugnis zur Verleihung deutscher Schulabschlüsse entscheidet die Kultusministerkonferenz. Der 2003 gegründete Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) vertritt die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. Dem Verband gehören 111 Deutsche Auslandsschulen an. (de)
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  • Als Deutsche Auslandsschule werden Schulen im Ausland bezeichnet, an denen der Unterricht zumindest teilweise in deutscher Sprache stattfindet und deren Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. In der Regel handelt es sich um Privatschulen, die von einem gemeinnützigen Schulverein getragen werden, zumeist aber aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziell gefördert werden. Für die Betreuung der derzeit 140 Schulen auf allen Kontinenten ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesverwaltungsamt zuständig. Die ZfA unterliegt dabei der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes und arbeitet mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zusammen. Über die Befugnis zur Verleihung deutscher Schulabschlüsse entscheidet die Kultusministerkonferenz. Der 200 (de)
  • Als Deutsche Auslandsschule werden Schulen im Ausland bezeichnet, an denen der Unterricht zumindest teilweise in deutscher Sprache stattfindet und deren Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. In der Regel handelt es sich um Privatschulen, die von einem gemeinnützigen Schulverein getragen werden, zumeist aber aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziell gefördert werden. Für die Betreuung der derzeit 140 Schulen auf allen Kontinenten ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) im Bundesverwaltungsamt zuständig. Die ZfA unterliegt dabei der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes und arbeitet mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zusammen. Über die Befugnis zur Verleihung deutscher Schulabschlüsse entscheidet die Kultusministerkonferenz. Der 200 (de)
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  • Deutsche Auslandsschule (de)
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