Das deutsch-amerikanische Abkommen vom 10. August 1922 war ein völkerrechtlicher Vertrag, der Ansprüche der Vereinigten Staaten gegenüber dem damaligen Deutschen Reich infolge des Ersten Weltkriegs aufgrund des Separatfriedens zwischen beiden Staaten regelte. Die Tätigkeit der aufgrund des Vertrages gebildeten Kommission – meist als German American Mixed Claims Commission oder Mixed Claims Commission (United States and Germany) bezeichnet – dauerte 10 Jahre. Hintergrund war, dass die Vereinigten Staaten den Friedensvertrag von Versailles nicht ratifiziert hatten.

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  • Das deutsch-amerikanische Abkommen vom 10. August 1922 war ein völkerrechtlicher Vertrag, der Ansprüche der Vereinigten Staaten gegenüber dem damaligen Deutschen Reich infolge des Ersten Weltkriegs aufgrund des Separatfriedens zwischen beiden Staaten regelte. Die Tätigkeit der aufgrund des Vertrages gebildeten Kommission – meist als German American Mixed Claims Commission oder Mixed Claims Commission (United States and Germany) bezeichnet – dauerte 10 Jahre. Hintergrund war, dass die Vereinigten Staaten den Friedensvertrag von Versailles nicht ratifiziert hatten. (de)
  • Das deutsch-amerikanische Abkommen vom 10. August 1922 war ein völkerrechtlicher Vertrag, der Ansprüche der Vereinigten Staaten gegenüber dem damaligen Deutschen Reich infolge des Ersten Weltkriegs aufgrund des Separatfriedens zwischen beiden Staaten regelte. Die Tätigkeit der aufgrund des Vertrages gebildeten Kommission – meist als German American Mixed Claims Commission oder Mixed Claims Commission (United States and Germany) bezeichnet – dauerte 10 Jahre. Hintergrund war, dass die Vereinigten Staaten den Friedensvertrag von Versailles nicht ratifiziert hatten. (de)
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  • Bürgerliche Hegemonie und konservative Kontinuität der Justiz. In: Restauration im Recht (de)
  • Bürgerliche Hegemonie und konservative Kontinuität der Justiz. In: Restauration im Recht (de)
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  • Westdeutscher Verlag
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  • Das deutsch-amerikanische Abkommen vom 10. August 1922 war ein völkerrechtlicher Vertrag, der Ansprüche der Vereinigten Staaten gegenüber dem damaligen Deutschen Reich infolge des Ersten Weltkriegs aufgrund des Separatfriedens zwischen beiden Staaten regelte. Die Tätigkeit der aufgrund des Vertrages gebildeten Kommission – meist als German American Mixed Claims Commission oder Mixed Claims Commission (United States and Germany) bezeichnet – dauerte 10 Jahre. Hintergrund war, dass die Vereinigten Staaten den Friedensvertrag von Versailles nicht ratifiziert hatten. (de)
  • Das deutsch-amerikanische Abkommen vom 10. August 1922 war ein völkerrechtlicher Vertrag, der Ansprüche der Vereinigten Staaten gegenüber dem damaligen Deutschen Reich infolge des Ersten Weltkriegs aufgrund des Separatfriedens zwischen beiden Staaten regelte. Die Tätigkeit der aufgrund des Vertrages gebildeten Kommission – meist als German American Mixed Claims Commission oder Mixed Claims Commission (United States and Germany) bezeichnet – dauerte 10 Jahre. Hintergrund war, dass die Vereinigten Staaten den Friedensvertrag von Versailles nicht ratifiziert hatten. (de)
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  • Deutsch-amerikanisches Abkommen vom 10. August 1922 (de)
  • Deutsch-amerikanisches Abkommen vom 10. August 1922 (de)
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