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- Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet.
* Wichtigster Fall ist die Übereignung für bewegliche Sachen (Deutschland: § 929 BGB), Fahrnisse, und für unbewegliche Sachen, Immobilien (Deutschland: § 873, § 925 BGB) (de)
- Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet.
* Wichtigster Fall ist die Übereignung für bewegliche Sachen (Deutschland: § 929 BGB), Fahrnisse, und für unbewegliche Sachen, Immobilien (Deutschland: § 873, § 925 BGB) (de)
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- Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet.
* Wichtigster Fall ist die Übereignung für bewegliche Sachen (Deutschland: § 929 BGB), Fahrnisse, und für unbewegliche Sachen, Immobilien (Deutschland: § 873, § 925 BGB) (de)
- Unter derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet.
* Wichtigster Fall ist die Übereignung für bewegliche Sachen (Deutschland: § 929 BGB), Fahrnisse, und für unbewegliche Sachen, Immobilien (Deutschland: § 873, § 925 BGB) (de)
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- Derivativer Eigentumserwerb (de)
- Derivativer Eigentumserwerb (de)
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