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- Das Denkmalschutzgesetz (DMSG) aus dem Jahr 2000 regelt in Österreich die Angelegenheiten des Denkmalschutzes. Es ist ein Bundesgesetz, da der Denkmalschutz, anders als in Deutschland, Bundesangelegenheit ist. Das in seiner Urform von 1923 stammende Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) soll Denkmalen Schutz vor Zerstörung oder Veränderung gewähren und die widerrechtliche Verbringung geschützter Kulturgüter ins Ausland verhindern. (de)
- Das Denkmalschutzgesetz (DMSG) aus dem Jahr 2000 regelt in Österreich die Angelegenheiten des Denkmalschutzes. Es ist ein Bundesgesetz, da der Denkmalschutz, anders als in Deutschland, Bundesangelegenheit ist. Das in seiner Urform von 1923 stammende Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) soll Denkmalen Schutz vor Zerstörung oder Veränderung gewähren und die widerrechtliche Verbringung geschützter Kulturgüter ins Ausland verhindern. (de)
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- Bundesgesetz betreffend Beschränkung in der Verfügung betreffend Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung
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- Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung
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- Das Denkmalschutzgesetz (DMSG) aus dem Jahr 2000 regelt in Österreich die Angelegenheiten des Denkmalschutzes. Es ist ein Bundesgesetz, da der Denkmalschutz, anders als in Deutschland, Bundesangelegenheit ist. Das in seiner Urform von 1923 stammende Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) soll Denkmalen Schutz vor Zerstörung oder Veränderung gewähren und die widerrechtliche Verbringung geschützter Kulturgüter ins Ausland verhindern. (de)
- Das Denkmalschutzgesetz (DMSG) aus dem Jahr 2000 regelt in Österreich die Angelegenheiten des Denkmalschutzes. Es ist ein Bundesgesetz, da der Denkmalschutz, anders als in Deutschland, Bundesangelegenheit ist. Das in seiner Urform von 1923 stammende Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) soll Denkmalen Schutz vor Zerstörung oder Veränderung gewähren und die widerrechtliche Verbringung geschützter Kulturgüter ins Ausland verhindern. (de)
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- Denkmalschutzgesetz (Österreich) (de)
- Denkmalschutzgesetz (Österreich) (de)
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