Das Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) des Landes Schleswig-Holstein (DSchG SH 2015) ist die gesetzliche Grundlage für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Schleswig-Holstein. Aufgrund der grundgesetzlich geregelten Kulturhoheit der Länder fällt das Denkmalrecht in der Bundesrepublik Deutschland in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung.