Eine Demonstration (von lateinisch demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung. In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Länder und das Versammlungsgesetz des Bundes.

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  • Eine Demonstration (von lateinisch demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung. In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Länder und das Versammlungsgesetz des Bundes. Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen wie die Tour de Natur oder mehrtägige Demonstrationen. Neue Formen des Protests sind die Online-Demonstration und sonstige internetprovozierte Massenaktivitäten, wie „Das letzte Hemd für Kanzler Schröder“ im Herbst 2002. Anlässe und Themen der Demonstrationen sind vielfältig: Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, Kritisierung der Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren. (de)
  • Eine Demonstration (von lateinisch demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung. In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Länder und das Versammlungsgesetz des Bundes. Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen wie die Tour de Natur oder mehrtägige Demonstrationen. Neue Formen des Protests sind die Online-Demonstration und sonstige internetprovozierte Massenaktivitäten, wie „Das letzte Hemd für Kanzler Schröder“ im Herbst 2002. Anlässe und Themen der Demonstrationen sind vielfältig: Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, Kritisierung der Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren. (de)
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  • Eine Demonstration (von lateinisch demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung. In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Länder und das Versammlungsgesetz des Bundes. (de)
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