Das Dehio-Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs – Tirol erschien im Jahre 1980 als 4. Band einer 1974 vom Bundesdenkmalamt begonnenen neuen österreichischen Dehio-Serie. Das Handbuch verzeichnet Denkmäler im Sinne des § 1 des Denkmalschutzgesetzes, also unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung unabhängig davon ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung vorliegt. Einerseits ist der Dehio ein Hilfsmittel der Denkmälerforschung, andererseits ein Kunstführer, wie er auch die Wertschätzung für die Kunst- und Kulturdenkmäler in die Breite tragen soll.

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  • Das Dehio-Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs – Tirol erschien im Jahre 1980 als 4. Band einer 1974 vom Bundesdenkmalamt begonnenen neuen österreichischen Dehio-Serie. Das Handbuch verzeichnet Denkmäler im Sinne des § 1 des Denkmalschutzgesetzes, also unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung unabhängig davon ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung vorliegt. Einerseits ist der Dehio ein Hilfsmittel der Denkmälerforschung, andererseits ein Kunstführer, wie er auch die Wertschätzung für die Kunst- und Kulturdenkmäler in die Breite tragen soll. Der Tirol-Teil im 1932 erschienenen ersten Band des Österreich-Dehios umfasste 147 Seiten. In der erweiterten Ausgabe von 1956 250 Seiten. Die Neubearbeitung von 1980 hat 984 Seiten. Das Konzept wie die Planung und Durchführung für die Neubearbeitung wurde von Eva Frodl-Kraft geleistet. Mit den Bereisungen wurde 1976 begonnen. Das Manuskript wurde mit 1. Jänner 1980 abgeschlossen. Horst Richard Huber und bis 1978 Wolfram Helke machten die Arbeit im Institut in Wien. Erich Egg als Leiter des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum leistet mit den Mitarbeitern Gert Ammann und Meinrad Pizzinini Arbeit vor Ort, wie Herta Öttl und Josef Franckenstein von der Kulturabteilung der Tiroler Landesregierung und Direktor Hans Gschnitzer vom Innsbrucker Volkskunstmuseum. Die ehemaligen Landeskonservatoren Oswald Graf Trapp und Johanna Gritsch gaben fachliche Hilfe. Karl Schütz brachte mit Egon Krauss und Alfred Reichling Daten zu historischen Orgeln bei, wie Josef Pfundner zu den Glocken. (de)
  • Das Dehio-Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs – Tirol erschien im Jahre 1980 als 4. Band einer 1974 vom Bundesdenkmalamt begonnenen neuen österreichischen Dehio-Serie. Das Handbuch verzeichnet Denkmäler im Sinne des § 1 des Denkmalschutzgesetzes, also unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung unabhängig davon ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung vorliegt. Einerseits ist der Dehio ein Hilfsmittel der Denkmälerforschung, andererseits ein Kunstführer, wie er auch die Wertschätzung für die Kunst- und Kulturdenkmäler in die Breite tragen soll. Der Tirol-Teil im 1932 erschienenen ersten Band des Österreich-Dehios umfasste 147 Seiten. In der erweiterten Ausgabe von 1956 250 Seiten. Die Neubearbeitung von 1980 hat 984 Seiten. Das Konzept wie die Planung und Durchführung für die Neubearbeitung wurde von Eva Frodl-Kraft geleistet. Mit den Bereisungen wurde 1976 begonnen. Das Manuskript wurde mit 1. Jänner 1980 abgeschlossen. Horst Richard Huber und bis 1978 Wolfram Helke machten die Arbeit im Institut in Wien. Erich Egg als Leiter des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum leistet mit den Mitarbeitern Gert Ammann und Meinrad Pizzinini Arbeit vor Ort, wie Herta Öttl und Josef Franckenstein von der Kulturabteilung der Tiroler Landesregierung und Direktor Hans Gschnitzer vom Innsbrucker Volkskunstmuseum. Die ehemaligen Landeskonservatoren Oswald Graf Trapp und Johanna Gritsch gaben fachliche Hilfe. Karl Schütz brachte mit Egon Krauss und Alfred Reichling Daten zu historischen Orgeln bei, wie Josef Pfundner zu den Glocken. (de)
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  • Das Dehio-Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs – Tirol erschien im Jahre 1980 als 4. Band einer 1974 vom Bundesdenkmalamt begonnenen neuen österreichischen Dehio-Serie. Das Handbuch verzeichnet Denkmäler im Sinne des § 1 des Denkmalschutzgesetzes, also unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung unabhängig davon ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung vorliegt. Einerseits ist der Dehio ein Hilfsmittel der Denkmälerforschung, andererseits ein Kunstführer, wie er auch die Wertschätzung für die Kunst- und Kulturdenkmäler in die Breite tragen soll. (de)
  • Das Dehio-Handbuch – Die Kunstdenkmäler Österreichs – Tirol erschien im Jahre 1980 als 4. Band einer 1974 vom Bundesdenkmalamt begonnenen neuen österreichischen Dehio-Serie. Das Handbuch verzeichnet Denkmäler im Sinne des § 1 des Denkmalschutzgesetzes, also unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung unabhängig davon ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung vorliegt. Einerseits ist der Dehio ein Hilfsmittel der Denkmälerforschung, andererseits ein Kunstführer, wie er auch die Wertschätzung für die Kunst- und Kulturdenkmäler in die Breite tragen soll. (de)
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  • Dehio Tirol 1980 (de)
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