Mit Debellatio bzw. Debellation (lat.: „vollständige Besiegung, Kriegsbeendigung“; bellum ‚Krieg‘, auch kriegerische Niederwerfung) bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges.(Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945)

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  • Mit Debellatio bzw. Debellation (lat.: „vollständige Besiegung, Kriegsbeendigung“; bellum ‚Krieg‘, auch kriegerische Niederwerfung) bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges. Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion, das heißt die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des fremden Territoriums oder eines Teils davon durch den Sieger. Das allgemeine Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen und das daraus folgende Annexionsverbot beschränken seit 1945 die Bedeutung der Debellation.Das deutlichste Beispiel einer Debellation ist die Unterwerfung Karthagos durch die Römer. Nach langen verlustreichen Schlachten wurde die Stadt völlig zerstört. Von manchen wird die Situation des Deutschen Reichs am Ende des Zweiten Weltkriegs als Debellation gesehen, was aus militärischer Sicht zutrifft. Eine Debellation hat aber in der Regel eine vollständige Auflösung („Untergang des Staates“) – wenngleich der reine Tatbestand der debellatio für sich allein kein Grund für den Staatsuntergang ist – und Eingliederung des Gebiets des besiegten Landes in das eigene Staatsgebiet zur Folge (Total- oder Vollannexion), was im Falle Deutschlands nach ganz herrschender Meinung aber nicht geschehen ist und auch durch die Berliner Erklärung der Alliierten ausdrücklich verneint wurde; die deutschen Ostgebiete fielen indessen der Abtrennung und letztendlich zum einen per Erlass, zum anderen faktisch der Annexion zum Opfer. Es ist zudem fraglich, ob die Staatsgewalt im Deutschen Reich ab 1945 vollständig ersetzt worden war.(Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945) (de)
  • Mit Debellatio bzw. Debellation (lat.: „vollständige Besiegung, Kriegsbeendigung“; bellum ‚Krieg‘, auch kriegerische Niederwerfung) bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges. Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion, das heißt die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des fremden Territoriums oder eines Teils davon durch den Sieger. Das allgemeine Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen und das daraus folgende Annexionsverbot beschränken seit 1945 die Bedeutung der Debellation.Das deutlichste Beispiel einer Debellation ist die Unterwerfung Karthagos durch die Römer. Nach langen verlustreichen Schlachten wurde die Stadt völlig zerstört. Von manchen wird die Situation des Deutschen Reichs am Ende des Zweiten Weltkriegs als Debellation gesehen, was aus militärischer Sicht zutrifft. Eine Debellation hat aber in der Regel eine vollständige Auflösung („Untergang des Staates“) – wenngleich der reine Tatbestand der debellatio für sich allein kein Grund für den Staatsuntergang ist – und Eingliederung des Gebiets des besiegten Landes in das eigene Staatsgebiet zur Folge (Total- oder Vollannexion), was im Falle Deutschlands nach ganz herrschender Meinung aber nicht geschehen ist und auch durch die Berliner Erklärung der Alliierten ausdrücklich verneint wurde; die deutschen Ostgebiete fielen indessen der Abtrennung und letztendlich zum einen per Erlass, zum anderen faktisch der Annexion zum Opfer. Es ist zudem fraglich, ob die Staatsgewalt im Deutschen Reich ab 1945 vollständig ersetzt worden war.(Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945) (de)
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  • Mit Debellatio bzw. Debellation (lat.: „vollständige Besiegung, Kriegsbeendigung“; bellum ‚Krieg‘, auch kriegerische Niederwerfung) bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges.(Siehe auch: Rechtslage Deutschlands nach 1945) (de)
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  • Debellatio (de)
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