de minimis (lat. etwa „um Kleinigkeiten“) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden. Am bekanntesten sind dabei die Phrasen de minimis non curat lex (lat. „Das Recht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“) und de minimis non curat praetor (lat. „Der Strafrichter kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“).

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  • de minimis (lat. etwa „um Kleinigkeiten“) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden. Am bekanntesten sind dabei die Phrasen de minimis non curat lex (lat. „Das Recht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“) und de minimis non curat praetor (lat. „Der Strafrichter kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“). Obwohl sich in den Pandekten vereinzelt Hinweise auf eine de minimis-Handhabung mancher Fälle finden, wurden sie nicht in den Institutionen kodifiziert. Die Formulierung de minimis non curat praetor tauchte in dieser Form erstmals 1644 auf. (de)
  • de minimis (lat. etwa „um Kleinigkeiten“) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden. Am bekanntesten sind dabei die Phrasen de minimis non curat lex (lat. „Das Recht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“) und de minimis non curat praetor (lat. „Der Strafrichter kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“). Obwohl sich in den Pandekten vereinzelt Hinweise auf eine de minimis-Handhabung mancher Fälle finden, wurden sie nicht in den Institutionen kodifiziert. Die Formulierung de minimis non curat praetor tauchte in dieser Form erstmals 1644 auf. (de)
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  • de minimis (lat. etwa „um Kleinigkeiten“) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden. Am bekanntesten sind dabei die Phrasen de minimis non curat lex (lat. „Das Recht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“) und de minimis non curat praetor (lat. „Der Strafrichter kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“). (de)
  • de minimis (lat. etwa „um Kleinigkeiten“) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden. Am bekanntesten sind dabei die Phrasen de minimis non curat lex (lat. „Das Recht kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“) und de minimis non curat praetor (lat. „Der Strafrichter kümmert sich nicht um Kleinigkeiten“). (de)
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  • De minimis (de)
  • De minimis (de)
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