De libero arbitrio ist eine Streitschrift von Erasmus von Rotterdam aus dem Jahr 1524. Erasmus von Rotterdam verfasste sie in Reaktion auf Martin Luthers Theologie und auf Drängen vieler Zeitgenossen, darunter des Papstes. Erasmus bezieht – teilweise polemisch – Stellung gegen Luthers These, dass allein die göttliche Gnade (sola gratia) über das Schicksal des Menschen nach seinem Tod entscheidet und nicht seine eigenen Taten (Rechtfertigungslehre, Prädestinationslehre). Dies ist zu unterscheiden von der Willensfreiheit, welche sich auf das allgemeine Wollen und Handeln eines Menschen bezieht: lat. arbitrium bedeutet Wahlfreiheit im Gegensatz zu voluntas (Wille, Wunsch, im Sinne von Begierde, lat. voluptas). Die von Erasmus vertretene Position spiegelt, wenn auch nicht unkritisch, die Posit

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  • De libero arbitrio ist eine Streitschrift von Erasmus von Rotterdam aus dem Jahr 1524. Erasmus von Rotterdam verfasste sie in Reaktion auf Martin Luthers Theologie und auf Drängen vieler Zeitgenossen, darunter des Papstes. Erasmus bezieht – teilweise polemisch – Stellung gegen Luthers These, dass allein die göttliche Gnade (sola gratia) über das Schicksal des Menschen nach seinem Tod entscheidet und nicht seine eigenen Taten (Rechtfertigungslehre, Prädestinationslehre). Dies ist zu unterscheiden von der Willensfreiheit, welche sich auf das allgemeine Wollen und Handeln eines Menschen bezieht: lat. arbitrium bedeutet Wahlfreiheit im Gegensatz zu voluntas (Wille, Wunsch, im Sinne von Begierde, lat. voluptas). Die von Erasmus vertretene Position spiegelt, wenn auch nicht unkritisch, die Position des „alten Glaubens“, also der römischen Kirche, wider, dass durch die Entscheidung zum guten Tun der Mensch über seine Gnade bei Gott durch das richtige Verhalten gleichsam (mit)entscheiden könne. Luther verfasste 1525 die mitunter in sehr scharfem Ton gegen diese Position und ihren Verfasser gerichtete Schrift De servo arbitrio („Vom geknechteten Willen“), in welcher er diese bestritt. Die Kontroverse stellt den endgültigen Bruch zwischen Erasmus und Luther dar, die sich anfangs wohlwollend gegenübergestanden hatten. (de)
  • De libero arbitrio ist eine Streitschrift von Erasmus von Rotterdam aus dem Jahr 1524. Erasmus von Rotterdam verfasste sie in Reaktion auf Martin Luthers Theologie und auf Drängen vieler Zeitgenossen, darunter des Papstes. Erasmus bezieht – teilweise polemisch – Stellung gegen Luthers These, dass allein die göttliche Gnade (sola gratia) über das Schicksal des Menschen nach seinem Tod entscheidet und nicht seine eigenen Taten (Rechtfertigungslehre, Prädestinationslehre). Dies ist zu unterscheiden von der Willensfreiheit, welche sich auf das allgemeine Wollen und Handeln eines Menschen bezieht: lat. arbitrium bedeutet Wahlfreiheit im Gegensatz zu voluntas (Wille, Wunsch, im Sinne von Begierde, lat. voluptas). Die von Erasmus vertretene Position spiegelt, wenn auch nicht unkritisch, die Position des „alten Glaubens“, also der römischen Kirche, wider, dass durch die Entscheidung zum guten Tun der Mensch über seine Gnade bei Gott durch das richtige Verhalten gleichsam (mit)entscheiden könne. Luther verfasste 1525 die mitunter in sehr scharfem Ton gegen diese Position und ihren Verfasser gerichtete Schrift De servo arbitrio („Vom geknechteten Willen“), in welcher er diese bestritt. Die Kontroverse stellt den endgültigen Bruch zwischen Erasmus und Luther dar, die sich anfangs wohlwollend gegenübergestanden hatten. (de)
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  • De libero arbitrio ist eine Streitschrift von Erasmus von Rotterdam aus dem Jahr 1524. Erasmus von Rotterdam verfasste sie in Reaktion auf Martin Luthers Theologie und auf Drängen vieler Zeitgenossen, darunter des Papstes. Erasmus bezieht – teilweise polemisch – Stellung gegen Luthers These, dass allein die göttliche Gnade (sola gratia) über das Schicksal des Menschen nach seinem Tod entscheidet und nicht seine eigenen Taten (Rechtfertigungslehre, Prädestinationslehre). Dies ist zu unterscheiden von der Willensfreiheit, welche sich auf das allgemeine Wollen und Handeln eines Menschen bezieht: lat. arbitrium bedeutet Wahlfreiheit im Gegensatz zu voluntas (Wille, Wunsch, im Sinne von Begierde, lat. voluptas). Die von Erasmus vertretene Position spiegelt, wenn auch nicht unkritisch, die Posit (de)
  • De libero arbitrio ist eine Streitschrift von Erasmus von Rotterdam aus dem Jahr 1524. Erasmus von Rotterdam verfasste sie in Reaktion auf Martin Luthers Theologie und auf Drängen vieler Zeitgenossen, darunter des Papstes. Erasmus bezieht – teilweise polemisch – Stellung gegen Luthers These, dass allein die göttliche Gnade (sola gratia) über das Schicksal des Menschen nach seinem Tod entscheidet und nicht seine eigenen Taten (Rechtfertigungslehre, Prädestinationslehre). Dies ist zu unterscheiden von der Willensfreiheit, welche sich auf das allgemeine Wollen und Handeln eines Menschen bezieht: lat. arbitrium bedeutet Wahlfreiheit im Gegensatz zu voluntas (Wille, Wunsch, im Sinne von Begierde, lat. voluptas). Die von Erasmus vertretene Position spiegelt, wenn auch nicht unkritisch, die Posit (de)
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  • De libero arbitrio (Erasmus von Rotterdam) (de)
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