Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe (EU), die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission ("Bagatellbeihilfe").

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  • Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe (EU), die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission ("Bagatellbeihilfe"). (de)
  • Die De-minimis-Beihilfe-Regelung macht eine Beihilfe (EU), die ein EU-Mitgliedstaat einem Unternehmen gewährt und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist – unter bestimmten Voraussetzungen – nicht weiter genehmigungspflichtig durch die Europäische Kommission ("Bagatellbeihilfe"). (de)
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