Das Datenverarbeitungsregister (DVR) ist in Österreich ein zentrales Register, in das elektronische Datenbanken einzutragen sind. Die Führung des Datenverarbeitungsregisters obliegt der österreichischen Datenschutzbehörde, basiert auf § 16 DSG 2000 und sein Tätigkeitsbereich wird durch eine Verordnung basierend auf dem Datenschutzgesetz 2000 näher definiert.

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  • Das Datenverarbeitungsregister (DVR) ist in Österreich ein zentrales Register, in das elektronische Datenbanken einzutragen sind. Die Führung des Datenverarbeitungsregisters obliegt der österreichischen Datenschutzbehörde, basiert auf § 16 DSG 2000 und sein Tätigkeitsbereich wird durch eine Verordnung basierend auf dem Datenschutzgesetz 2000 näher definiert. Die Datenschutzbehörde vergibt an die Unternehmer, die meldepflichtige Datenbanken betreiben, eine siebenstellige Registernummer (DVR-Nummer). Man kann jederzeit beim Datenverarbeitungsregister gebührenfrei abfragen, welchem Auftraggeber eine bestimmte DVR-Nummer zugeteilt ist. Die DVR-Nummer muss vom Unternehmen bei jedem Kontakt mit dem Betroffenen angeführt werden. (de)
  • Das Datenverarbeitungsregister (DVR) ist in Österreich ein zentrales Register, in das elektronische Datenbanken einzutragen sind. Die Führung des Datenverarbeitungsregisters obliegt der österreichischen Datenschutzbehörde, basiert auf § 16 DSG 2000 und sein Tätigkeitsbereich wird durch eine Verordnung basierend auf dem Datenschutzgesetz 2000 näher definiert. Die Datenschutzbehörde vergibt an die Unternehmer, die meldepflichtige Datenbanken betreiben, eine siebenstellige Registernummer (DVR-Nummer). Man kann jederzeit beim Datenverarbeitungsregister gebührenfrei abfragen, welchem Auftraggeber eine bestimmte DVR-Nummer zugeteilt ist. Die DVR-Nummer muss vom Unternehmen bei jedem Kontakt mit dem Betroffenen angeführt werden. (de)
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  • Das Datenverarbeitungsregister (DVR) ist in Österreich ein zentrales Register, in das elektronische Datenbanken einzutragen sind. Die Führung des Datenverarbeitungsregisters obliegt der österreichischen Datenschutzbehörde, basiert auf § 16 DSG 2000 und sein Tätigkeitsbereich wird durch eine Verordnung basierend auf dem Datenschutzgesetz 2000 näher definiert. (de)
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  • Datenverarbeitungsregister (de)
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