Die Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung genannt – ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers. Sie dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern. In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag u. a. in § 11 Bundesdatenschutzgesetz und § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelt.

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  • Die Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung genannt – ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers. Sie dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern. In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag u. a. in § 11 Bundesdatenschutzgesetz und § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. (de)
  • Die Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung genannt – ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers. Sie dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern. In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag u. a. in § 11 Bundesdatenschutzgesetz und § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. (de)
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  • Die Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung genannt – ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister auf Weisung des Auftraggebers. Sie dient dazu, das Outsourcing von Datenverarbeitung datenschutzrechtlich abzusichern. In Deutschland ist die Datenverarbeitung im Auftrag u. a. in § 11 Bundesdatenschutzgesetz und § 80 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch geregelt. (de)
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  • Datenverarbeitung im Auftrag (de)
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