Die Datenträgerversicherung ist ein Teil der Elektronikversicherung, die aufkommt, wenn Datenträger zerstört oder beschädigt werden. Sie leistet auch dann, wenn Diebstahl oder Plünderung vorliegen oder Datenträger nicht mehr lesbar sind. Die Datenträgerversicherung ist zwar als separate Versicherung anzusehen, die Bedingungen orientieren sich aber eng an der Elektronikversicherung, genauer an den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung ABE, Klausel 010 Daten.

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  • Die Datenträgerversicherung ist ein Teil der Elektronikversicherung, die aufkommt, wenn Datenträger zerstört oder beschädigt werden. Sie leistet auch dann, wenn Diebstahl oder Plünderung vorliegen oder Datenträger nicht mehr lesbar sind. Die Datenträgerversicherung ist zwar als separate Versicherung anzusehen, die Bedingungen orientieren sich aber eng an der Elektronikversicherung, genauer an den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung ABE, Klausel 010 Daten. (de)
  • Die Datenträgerversicherung ist ein Teil der Elektronikversicherung, die aufkommt, wenn Datenträger zerstört oder beschädigt werden. Sie leistet auch dann, wenn Diebstahl oder Plünderung vorliegen oder Datenträger nicht mehr lesbar sind. Die Datenträgerversicherung ist zwar als separate Versicherung anzusehen, die Bedingungen orientieren sich aber eng an der Elektronikversicherung, genauer an den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung ABE, Klausel 010 Daten. (de)
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  • Die Datenträgerversicherung ist ein Teil der Elektronikversicherung, die aufkommt, wenn Datenträger zerstört oder beschädigt werden. Sie leistet auch dann, wenn Diebstahl oder Plünderung vorliegen oder Datenträger nicht mehr lesbar sind. Die Datenträgerversicherung ist zwar als separate Versicherung anzusehen, die Bedingungen orientieren sich aber eng an der Elektronikversicherung, genauer an den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung ABE, Klausel 010 Daten. (de)
  • Die Datenträgerversicherung ist ein Teil der Elektronikversicherung, die aufkommt, wenn Datenträger zerstört oder beschädigt werden. Sie leistet auch dann, wenn Diebstahl oder Plünderung vorliegen oder Datenträger nicht mehr lesbar sind. Die Datenträgerversicherung ist zwar als separate Versicherung anzusehen, die Bedingungen orientieren sich aber eng an der Elektronikversicherung, genauer an den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung ABE, Klausel 010 Daten. (de)
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  • Datenträgerversicherung (de)
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